Vor der Geburt
Hilfe und Beratung
Informieren Sie sich über Beratungsmöglichkeiten für die verschiedensten Situationen, zum Beispiel:
- Schwangerschaft oder
- Angebote für Alleinerziehende.
Die Geburt ist ein individueller Prozess und wird von vielen Faktoren mitbestimmt. Von wesentlicher Bedeutung für das Paar ist dabei die Wahl des geeigneten Geburtsortes.
Klinik
Entschließen Sie sich zu einer Entbindung in einer Klinik? Viele Kliniken bieten mindestens einmal im Monat einen Informationsabend an. In Moers haben Sie die Wahl zwischen dem Krankenhaus Bethanien und dem Sankt Josef Krankenhaus. Nach der Entbindung verbringen Sie mit Ihrem Baby noch etwa 4 bis 6 Tage auf der Wöchnerinnenstation.
Geburtshaus
Geburtshäuser bieten eine Alternative zur Klinikgeburt. In Geburtshäusern werden Frauen und Paare von Anbeginn der Schwangerschaft umfassend und kompetent von Hebammen und anderen Berufsgruppen begleitet. Sollte ein Notfall auftreten, werden Sie in ein Krankenhaus verlegt.
Hausgeburt
Falls Sie sich für eine Hausgeburt entscheiden, suchen Sie sich eine Hebamme, die diese durchführt. Hebammen sind die Fachfrauen für Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Die Hebamme wird Sie die ganze Schwangerschaft hindurch betreuen.
Mutterschutz
Die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes gelten für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Dabei ist es unwichtig, ob Sie
- als Voll- oder Teilzeitkraft,
- als Haushaltshilfe oder
- im öffentlichen Dienst
beschäftigt sind. Die Bestimmungen gelten auch, wenn sie sich in der Ausbildung befinden. Die schwangere Arbeitnehmerin sollte ihren Arbeitgeber möglichst sofort über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin informieren. Nur dann kann der Arbeitgeber auch verpflichtet werden, die gesetzlichen Regelungen einzuhalten.
Nach der Geburt
Haushaltshilfe
Sie können während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung Ihren Haushalt nicht selbst weiterführen?
Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach einer Haushaltshilfe! Voraussetzung ist, dass in Ihrem Haushalt keine andere Person - wie zum Beispiel der Ehemann oder die Grossmutter - lebt, die diese Aufgaben übernehmen kann.
Anmeldung eines Neugeborenen
Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt erfolgt ist. Im Krankenhaus bekommen Sie eine Geburtsanzeige ausgehändigt. Diese muss ausgefüllt und auf der Rückseite von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Schauen Sie, wer Ihre zuständige Ansprechpartnerin beim Standesamt Moers ist und was bei der Anmeldung eines Neugeborenen noch zu beachten ist.
Staatsangehörigkeit
Ihr Kind erwirbt mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Mutter oder der Vater des Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit. Hierzu muss ein Elternteil seit 8 Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit 3 Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Bestimmung des Familiennamens
Das Standesamt berät Sie über die Bestimmung des Familiennamens für minderjährige Kinder.
Taufe
Die Taufe ist in erster Linie die Zusage der Liebe und des Segens Gottes. Mit dem Akt der Taufe wird der Täufling in die Gemeinschaft der Christinnen und Christen aufgenommen. Meistens werden die Kinder im 1. Lebensjahr getauft. Auch eine spätere Taufe ist möglich, wenn das Kind schon bewusst wahrnimmt, was geschieht.
Bitte wenden Sie sich an Ihr Gemeindebüro (Kirchengemeinde), um einen Termin für das Taufvorgespräch und die Taufe selbst zu vereinbaren. Dort erfahren Sie alles Notwendige. In der Regel benötigen die Paten eine Patenbescheinigung des Pfarramts am Wohnort der Paten über die Berechtigung zum Patenamt. Wenn Sie als Eltern ein Familienstammbuch haben, bringen Sie es bitte zum Taufgespräch mit. Auf jeden Fall bringen Sie bitte die Geburtsurkunde des Kindes und Ihre Personalausweise mit.
Kinderausweis
Jedes Kind deutscher Staatsangehörigkeit bis zum 16. Lebensjahr kann einen Kinderausweis erhalten. Diesen können Sie im Bürgerservice beantragen.
Hilfen und Tipps
Erziehungs-, Eltern- und Kindergeld
Alle Eltern, deren Kinder nach dem 31.12.2006 geboren wurden, haben Anspruch auf das Elterngeld, wenn sie sich Zeit für das Baby nehmen. Für Eltern, deren Kinder bis zum 31.12.2006 geboren wurden, gelten die Regelungen des bisherigen Erziehungsgeldes weiter! Das Elterngeld soll die wirtschaftliche Situation von Eltern verbessern. Das Kindergeld wird einkommensunabhängig in Form einer Steuervergütung monatlich gezahlt. In bestimmten Fällen erhalten nicht unbeschränkt steuerpflichtige Eltern das Kindergeld monatlich als Sozialleistung gezahlt.
Unterhaltsvorschuss
In manchen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind zu beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches 10 - Jugend und Soziales informieren Sie über Voraussetzungen und Höhe des Unterhaltsvorschusses.
Bei der Gleichstellungsstelle können Sie eine Broschüre zum Thema Mutterschutz plus Gesetzestext anfordern.
Beistandschaft
Wenn Sie nicht verheiratet sind besteht die Möglichkeit, beim Fachbereich 10 - Jugend und Soziales Beistandschaft einrichten zu lassen. Der Beistand des Fachbereich 10 - Jugend und Soziales berät und unterstützt Sie in Unterhaltsangelegenheiten und bei der Vaterschaftsfeststellung.
Kinderbetreuung
Informationen über Tagesmütter erteilen die einzelnen Sozialraumteams des Fachdienst 10.1 - Jugend.
Zur Verfügung steht eine Liste aller Kindertagesstätten mit den entsprechenden Ansprechpartnern für eine eventuelle Anmeldung.