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Herr SchmitzTelefon: 0 28 41 / 201-661
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In der Regel bedürfen ausländische Staatsangehörige, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind, für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels.
Die Aufenthaltstitel werden erteilt als:
Während Visa von den Auslandsvertretungen ausgestellt werden, sind für die Erteilung bzw. Verlängerung der übrigen Aufenthaltstitel in der Regel die Ausländerbehörden zuständig, in deren Bereich die ausländischen Staatsangehörigen wohnen.