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Frau MöhlmeierTelefon: 0 28 41 / 201-470
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte. Sie sollen zur Transparenz auf dem Grundstücksmarkt beitragen. Aufgrund des Erbschaftssteuerreformgesetzes und der Novellierung des § 196 BauGB wurden erstmalig zum 01.01.2011 zonale Bodenrichtwerte eingeführt.