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Herr SchmitzTelefon: 0 28 41 / 201-661
Frau Gores
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Frau Karagianni
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Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Während die Niederlassungserlaubnis einen unbefristeten Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglicht, erwerben Ausländer mit einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG das Recht, sich unbefristet in der gesamten Europäischen Union aufzuhalten. Sie dürfen also unter bestimmten Voraussetzungen ihren Wohnsitz in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nehmen.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit jeglicher Art.
Gebühren:
- Für die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG werden in der Regel Gebühren in Höhe von 109 Euro erhoben.
- Für die Neuausstellung wegen Ablaufs der Gültigkeitsdauer des bisherigen Passes oder Passersatzpapiers oder wegen Verlusts werden Gebühren in Höhe von 67 Euro erhoben.