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Frau GerlachTelefon: 0 28 41 / 201-187
Die Gemeinden sind nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 116 Abs. 1 GO NRW) verpflichtet, in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen. Der Gesamtabschluss ermöglicht den vollständigen Einblick in die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Einbeziehungen aller ihrer Beteiligungen und dient der Haushaltssteuerung.
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- Gesamtabschluss 2014 (1156,45 kB - nicht barrierefrei)
- Gesamtabschluss 2013 (1020,05 kB - nicht barrierefrei)
- Gesamtabschluss 2012 (1121,2 kB - nicht barrierefrei)
- Gesamtabschluss 2011 (1116,28 kB - nicht barrierefrei)
- Gesamtabschluss 2010 (1094,98 kB - nicht barrierefrei)