Ihr Kontakt
Frau JanßenTelefon: 0 28 41 / 201-619
Herr Prante
Telefon: 0 28 41 / 201-571
Durch Widmung erhalten Straßen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Dadurch werden unter anderem Benutzungsrechte und Verkehrssicherungspflichten geregelt. Durch Einziehung verlieren öffentliche Straßen diesen Charakter und werden wieder zu Privatflächen. Das förmliche Verwaltungsverfahren wird vom Fachdienst 8.3 - Straßen- und Verkehrsrecht durchgeführt.