Flexibler und leichter verständlich sind die Vorgaben der neuen Gestaltungssatzung für die Moerser Innenstadt – mit einem Farbtonkonzept, einem umfangreichen Handbuch, Beispielen und Erläuterungen. Da die bisherige Satzung aus dem Jahr 2010 das vielfältige Erscheinungsbild der Innenstadt nicht mehr ausreichend abgebildet hat, wurde eine neue und zeitgemäße entwickelt. Grundlage war eine umfassende Stadtbildanalyse. So ist beispielsweise auch eine vollflächige Beklebung oder Bemalung von Fenstern nicht mehr erlaubt und nur noch ein Hinweisschild je Betrieb zulässig. Nach einem entsprechenden Beschluss des Stadtrates im Februar ist die Satzung am 4. April in Kraft getreten.
Rechtlich bindende Regelungen
Der Geltungsbereich ist in drei Bereiche unterteilt, in denen unterschiedliche Vorgaben und Empfehlungen bestehen: Alt- und Neustadt, Flanken und Homberger Straße. Es gelten rechtlich bindende Regelungen für die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen und privaten Freiflächen. Veränderungen und Neuerrichtungen auch an Fassaden und Dächern sind gegebenenfalls genehmigungspflichtig und dürfen nur unter Einhaltung der Gestaltungssatzung umgesetzt werden. Informationen zur Gestaltungssatzung und dem bald erscheinenden Gestaltungshandbuch gibt es auch bei der nächste Veranstaltung der Reihe ‚MOERS.BAUKULTUR.GESTALTEN‘ am Donnerstag, 8. Mai, 18.30 Uhr, im Peschkenhaus, Meerstraße 1.