Bürgerservice

Unser
Service für Sie
Ihre
Behördennummer

Ihre Fragen – schnelle Antworten

Rufen Sie an. Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr für Sie erreichbar. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Mehr Informationen

Inhalt

Briefwahl für die Europawahl 2024

Wer kann per Briefwahl wählen?

Personen, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind und nicht am Wahltag im Wahllokal wählen können oder möchten, haben die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl.

Wie erhalte ich die Briefwahlunterlagen?

Bereits jetzt können die Briefwahlunterlagen schriftlich unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, Ihres Geburtsdatums und der Wohnanschrift per E-Mail an briefwahl@moers.de beantragt werden. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Antrag online unter nachfolgendem Link zu stellen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Bis zum 19. Mai 2024 erhalten alle Personen, die im Wählerverzeichnis der Stadt Moers eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigung. Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die zu unterschreiben ist, als Antragsformular verwendet werden. Denken Sie bitte bei einer postalischen Antragstellung daran, die Wahlbenachrichtigung in einem ausreichend frankierten Umschlag zu verschicken.

Postalische Anträge sind zu richten an die

Stadt Moers
Briefwahlbüro
47439 Moers

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen per Post nach Hause oder an eine Anschrift Ihrer Wahl, sogar ins Ausland, zugeschickt. 

Ab dem 06. Mai 2024 können die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro beantragt werden. Bei einer persönlichen Antragstellung händigt man Ihnen die Briefwahlunterlagen sofort im Briefwahlbüro aus und Sie haben die Möglichkeit direkt vor Ort zu wählen.

Das Briefwahlbüro befindet sich im

Rathaus Moers, Nordflügel
Raum 2.070, "Seelow"
Rathausplatz 1
47441 Moers

Es ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag bis Mittwoch8 bis 16 Uhr
Donnerstag8 bis 17 Uhr
Freitag8 bis 12 Uhr

Sonderöffnungszeiten: 

Freitag. den 7 Juni 2024 von 8 bis 18 Uhr

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine Wahlberechtigte Person glaubhaft, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Tag vor der Wahl, also bis zum 08. Juni 2024, 12 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Im Falle einer plötzlichen nachgewiesenen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, also bis zum 09. Juni 2024, 15 Uhr gestellt werden. 

Was sollte ich außerdem bei der Briefwahl beachten?

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (roter Wahlbrief) müssen spätestens am Wahltag, also am 09. Juni, um 18 Uhr bei der Stadt Moers (Hausbriefkasten im Rathaus oder im Briefwahlbüro) eingegangen sein. Bitte sorgen Sie in eigenem Interesse hierfür, damit Ihre Stimme gültig ist.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch die Beförderungszeiten der Postunternehmen, insbesondere bei Auslandssendungen. Stellen Sie daher rechtzeitig den Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen und senden den Wahlbrief so schnell wie möglich zurück.

Wahl mit Wahlschein

Ein Bestandteil der Briefwahlunterlagen ist der Wahlschein.

Unter Vorlage eines Wahlscheines der Stadt Moers sowie eines amtlichen Ausweisdokumentes können Sie Ihre Stimme, anstatt per Briefwahl zu wählen, am Wahltag auch in einem anderen Wahllokal (Wahlbezirk) im Kreis Wesel abgeben. Dies kann z. B. für Menschen mit Behinderung nützlich sein, wenn das zugeteilte Wahllokal nicht barrierefrei ist. 

Kontakt

Briefwahlbüro 
Fachdienst 4.2 - Bürgerservice und Wahlen
Fachgruppe 4.2.2 - Wahlen
E-Mail: wahlen@moers.de
Telefon: 0 28 41 / 201-908
Telefax: 0 28 41 / 201-16-102
Rathaus Moers, Nordflügel
Raum 2.070, „Seelow“
Rathausplatz 1
47441 Moers