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Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt hat in seiner Sitzung am 23.01.2020 beschlossen, künftig bestimmte Leitsätze zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung bei städtebaulichen Planungen und der Bauleitplanung anzuwenden. Im Herbst 2019 war dem ein Beschluss vorausgegangen, für die Stadt Moers den Klimanotstand auszurufen.

Es wurden insgesamt 6 Leitsätze bzw. Planungsanforderungen definiert:

  1. Energieeffiziente und ressourcenschonende Varianten der Energieversorgung in Neubaugebieten
  2. Energetisch optimierte städtebauliche Konzeption
  3. Begrenzung der Bodenversiegelung
  4. Klimawirksame Bepflanzung
  5. Starkregenvorsorge im Rahmen der städtebaulichen Konzeption
  6. Zukunftsorientierte Mobilität

Die Leitsätze werden in der Sitzungsvorlage Nr. 16/2492 (PDF, 245 kB)  näher erklärt. Bei aktuellen und künftigen Planungen wird in jedem Einzelfall geprüft, in wie weit und auf welche Weise die Leitsätze umgesetzt werden können.

Zuständigkeit

Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefonnummer:0 28 41 / 201 - 417
E-Mail:Anika.Trum@Moers.de