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Bebauungsplan Nr. 220 der Stadt Moers, Mitte (Unterwallstraße)

- Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt der Stadt Moers hat in seiner Sitzung am 25.01.2024 die öffentliche Auslegung des o. g. Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 220 der Stadt Moers, Mitte (Unterwallstraße) mit dessen Begründung beschlossen.

Wesentliches Ziel des Bebauungsplans ist es, die Fläche des seit 2018 leerstehenden ehemaligen Finanzamts durch eine gemischte urbane Nutzung aus Wohnen und Gewerbe neu zu entwickeln.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 220 mit dessen Begründung wird in der Zeit vom

22.03.2024 bis einschließlich 26.04.2024

veröffentlicht. 

Ergänzend werden die Unterlagen auch im Fachbereich Stadt- und Umweltplanung, Bauaufsicht der Stadt Moers, Rathaus Moers, Rathausplatz 1, 47441 Moers, Verwaltungsgebäude „Altes Rathaus“, Zimmer 2.019, während der Dienststunden, und zwar:

  • montags bis donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • freitags von 8.30 bis 12 Uhr

zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt. 

Stellungnahmen können bis zum Ende des Beteiligungszeitraums abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden, das heißt per E-Mail an bauleitplanung@moers.de. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden: schriftlich oder mündlich zur Niederschrift. 

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet.

Hinweise:
Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, können wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und gegebenenfalls E-Mail-Adresse speichern. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1e der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutzgesetz NRW. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten/E-Mail-Adresse dient der weiteren Kommunikation und der Auswertung Ihrer Stellungnahme. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt nach Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung zum Thema „Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung“, welches mit ausliegt.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Moers deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Bei Rückfragen hilft Ihnen gerne Herr Giehr (Telefon: 0 28 41 / 201-418) oder eine fachkundige Vertretung.

Die Öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Moers am 14.03.2024 ortsüblich bekanntgemacht.

Gutachten und Untersuchungen: