Bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben nach Maßgabe des Runderlasses „Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht" vom 03.02.2009 (SMBl 20021) sind nach der Zuschlagserteilung in einem allgemein zugänglichen, elektronischen Medium die unten aufgelisteten Angaben zu veröffentlichen. Dies gilt, sofern der Auftragswert des abgeschlossenen Vertrages für Bauaufträge, die im Wege der Beschränkten Ausschreibung vergeben werden,
150.000 Euro ohne Umsatzsteuer,
im Übrigen für abgeschlossene Verträge den Wert in Höhe von
50.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt:
- Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers
- Gewählte Verfahrensart
- Auftragsgegenstand
- Name und Sitz des beauftragten Unternehmens
Diese Verpflichtung erfüllt die Stadt Moers durch folgende Bekanntmachungen:
Auftraggeber:
Stadt Moers, Der Bürgermeister, Rathausplatz 1, 47441 Moers, Telefon: 0 28 41 / 201-0, Telefax: 0 28 41 / 201-1 63 22, E-Mail: info@moers.de