Bürgerservice

Unser
Service für Sie
Ihre
Behördennummer

Ihre Fragen – schnelle Antworten

Rufen Sie an. Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr für Sie erreichbar. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Mehr Informationen

Inhalt

Parkausweise für Menschen mit Behinderung

Parkerleichterungskarte für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (oranger Ausweis)

Bei Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen kann eine Parkerleichterungskarte für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beantragt werden (oranger Ausweis), mit der Sie einige Vergünstigung für das Parken in Anspruch nehmen können.

Wichtig: Mit dem orangen Ausweis dürfen Sie nicht auf den Behindertenparkplätzen parken.

Weitere Informationen zur Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (oranger Ausweis)

Parkerleichterungskarte für schwebehinderte Menschen (hellblauer Ausweis)

Bei Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen kann eine Parkerleichterungskarte für schwerbehinderter Menschen beantragt werden (hellblauer Ausweis), mit der Sie viele Vergünstigung für das Parken in Anspruch nehmen können.

Wichtig: Mit dem hellblauen Ausweis dürfen Sie auf den Behindertenparkplätzen parken.