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Gestaltungssatzung „Innenstadt Moers“

Die neue Gestaltungssatzung

Am 12.02.2025 hat der Rat der Stadt Moers eine neue Gestaltungssatzung für die Innenstadt von Moers beschlossen, die am 04.04.2025 in Kraft getreten ist. 

Da die Vorgaben der bisherigen Gestaltungssatzung aus dem Jahr 2010 das vielfältige Erscheinungsbild der Moerser Innenstadt nicht mehr ausreichend abgebildet haben, wurde eine neue und zeitgemäße Satzung auf Grundlage einer umfassenden Stadtbildanalyse entwickelt. Ein Ziel war unter anderem: Die neuen Vorgaben sollen flexibler und leichter verständlich sein. Hierzu dienen ein Farbtonkonzept und ein umfangreiches Gestaltungshandbuch, mit Beispielen und Erläuterungen.

Liegt mein Gebäude im Geltungsbereich?

Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung „Innenstadt Moers“ ist in drei Teilbereiche unterteilt, in denen unterschiedliche Vorgaben und Empfehlungen bestehen:

  • Teilbereich A: Alt- und Neustadt
  • Teilbereich B: Flanken
  • Teilbereich C: Homberger Straße

Ob Ihr Gebäude innerhalb des Satzungsgebietes liegt, können Sie der Anlage 1 (räumlicher Geltungsbereich) entnehmen. Anlage 2 gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Teilbereiche.

Was für Vorgaben gelten?

Es gelten rechtliche bindende Regelungen für die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen und privaten Freiflächen. Veränderungen und Neuerrichtungen an Gebäuden, Fassaden, Dächern und Werbeanlagen sind gegebenenfalls genehmigungspflichtig und dürfen nur unter Einhaltung der Gestaltungssatzung „Innenstadt Moers“ umgesetzt werden. 

Ansprechpartner

Bei der Umsetzung der Gestaltungsvorgaben können Sie sich an den Fachdienst 6.1 – Stadtplanung- und entwicklung, sowie die Quartiersarchitekten des Hof- und Fassadenprogramms Innenstadt wenden.