Bürgerservice

Unser
Service für Sie
Ihre
Behördennummer

Ihre Fragen – schnelle Antworten

Rufen Sie an. Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr für Sie erreichbar. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Mehr Informationen

Inhalt

Behindertenparkplätze

Menschen mit einer Behinderung können oftmals die normalen Parkplätze nicht in Anspruch nehmen, da diese ihnen nicht genügend Platz zum Ein- und Aussteigen bieten. Sie sind deshalb auf die Benutzung der Behindertenparkplätze angewiesen. Die Behindertenparkplätze dürfen nur von Personen benutzt werden, die den blauen europäischen Parkausweis besitzen.