Menschen mit einer Behinderung können oftmals die normalen Parkplätze nicht in Anspruch nehmen, da diese ihnen nicht genügend Platz zum Ein- und Aussteigen bieten. Sie sind deshalb auf die Benutzung der Behindertenparkplätze angewiesen. Die Behindertenparkplätze dürfen nur von Personen benutzt werden, die den blauen europäischen Parkausweis besitzen.