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Kommunalwahlen

Unter dem Begriff Kommunalwahlen versteht man die Zusammensetzung der folgenden für Moers relevanten Wahlarten:

  • Wahl für das Amt der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters der Stadt Moers
  • Wahl für das Amt der Landrätin bzw. des Landrates des Kreises Wesel
  • Wahl der Mitglieder für den Rat der Stadt Moers
  • Wahl der Mitglieder für den Kreistag des Kreises Wesel
  • Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR)
  • Wahl des Integrationsrates

Wahlperiode:

Die Kommunalwahlen finden alle 5 Jahre statt. Der letzte Wahltermin war der 13.09.2020. Die Stichwahl fand am 27.09.2020 statt.

Der nächste Wahltermin ist der 14.09.2025. Eine mögliche Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters /der Bürgermeisterin und des Landrates / der Landrätin findet am 28.09.2025 statt.

Wer darf wählen?

Wenn Sie bei den Kommunalwahlen wählen möchten, dann müssen folgende Punkte auf Sie zutreffen:

  • Sie sind deutsch oder besitzen die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates,
  • sind 16 Jahre oder älter und
  • wohnen mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29.08.2025) in dem Wahlgebiet Moers/Kreis Wesel (das ist das Gemeinde- bzw. Kreisgebiet; bei mehreren Wohnungen gilt die Hauptwohnung) oder halten sich sonst gewöhnlich dort auf

und

  • sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. Vom Wahlrecht oder der Wählbarkeit (das heißt dem Recht gewählt zu werden) ausgeschlossene Personen, dürfen aufgrund einer richterlichen Entscheidung in Strafsachen (Gerichtsurteil nach dem Strafgesetzbuch) nicht mehr wählen oder gewählt werden.

Wer darf gewählt werden?

Als Bürgermeister/Bürgermeisterin oder als Landrat/Landrätin kann gewählt werden, wer am Wahltag

  • deutsch ist oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzt,
  • 23 Jahre oder älter ist,
  • seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
  • die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Nicht wählen darf, wer am Wahltag:

- von einem Gericht entschieden bekommen hat, dass er oder sie nicht wählen darf.
- nicht das Recht hat, ein öffentliches Amt zu haben.

Damit man in den Rat der Stadt Moers, in den Kreistag des Kreises Wesel, als Bürgermeister/Bürgermeisterin oder als Landrat/Landrätin gewählt werden kann, muss man zunächst zur Wahl vorgeschlagen werden. Es muss ein sogenannter Wahlvorschlag vorliegen.

Parteien und Wählergruppen müssen ihre Bewerber/Bewerberinnen aufstellen und für die Kommunalwahl vorschlagen. Dieser Wahlvorschlag wird dem zuständigen Wahlleiter zur Prüfung zugesandt. Es ist aber auch möglich als Einzelbewerber/Einzelbewerberin bei den Kommunalwahlen anzutreten.

Weitere Informationen bezüglich der Einreichung von Wahlvorschlägen entnehmen Sie der folgenden Bekanntmachung:

In den Rat der Stadt Moers und in den Kreistag kann gewählt werden, wer am Wahltag

  • deutsch ist oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzt,
  • 18 Jahre oder älter ist,
  • und seit mindestens 3 Monaten (14.06.2025)  im Wahlgebiet die Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält.

Nicht wählen darf, wer am Wahltag:

- von einem Gericht entschieden bekommen hat, dass er oder sie nicht wählen darf.
- nicht das Recht hat, ein öffentliches Amt zu haben.

Siehe Amtsblatt Nr. 24 vom 13.12.2024 (PDF-Datei)

Wahlgebietseinteilung

Das Wahlgebiet der Stadt Moers besteht aus 27 Wahlbezirken. Diese sind in insgesamt 72 Stimmbezirke eingeteilt. Zur Stimmabgabe gibt es in jedem Stimmbezirk ein Wahllokal.

Bürgermeister- und Landratswahl

Erhält von mehreren Bewerbern/Bewerberinnen keine / keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl am 28.09.2025 unter den beiden Bewerbern/Bewerberinnen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. 

Wahl des Rates der Stadt Moers

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Damit werden die Bewerberinnen und Bewerber der einzelnen Wahlbezirke gewählt und, falls die Bewerberin oder der Bewerber von einer Partei oder Wählergruppe aufgestellt ist, die von ihr für das Wahlgebiet aufgestellte Reserveliste.

Im Wahlbezirk ist diejenige Bewerberin/ derjenige Bewerber gewählt, die/der die meisten Stimmen erhält.

Für den Rat der Stadt Moers werden so 27 Direktkandidatinnen und Direktkandidaten und 27 Listenkandidatinnen und Listenkandidaten über den Stimmenanteil der einzelnen Parteien gewählt.

Bürgermeister- und Landratswahl

Jede Wählerin und jeder Wähler hat nur eine Stimme. Als Bürgermeister/Bürgermeisterin oder Landrat/Landrätin ist gewählt, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen hat.

Kontakt

  • Frau Broda, E-Mail, Telefon: 0 28 41 / 201-103
  • Herr Strajhar, E-Mail, Telefon: 0 28 41 / 201-948
  • Frau Engeln, E-Mail, Telefon: 0 28 41 / 201-659

Telefax: 0 28 41 / 201-1 61 02
Fachdienst 4.2 – Bürgerservice und Wahlen
Fachgruppe 4.2.2 - Wahlen
Rathaus Moers
Raum 2.072
Rathausplatz 1
47441 Moers