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Vorbeugender Brandschutz

Die Mitarbeiter des Sachgebietes sind für alle Belange des vorbeugenden Brandschutzes zuständig. Dabei sind die Aufgaben im Sachgebiet „Vorbeugender Brandschutz“ sehr umfangreich und vielfältig.

Prägend für den Tätigkeitsbereich ist zudem der enge Kontakt  

  • zu Bürgerinnen und Bürgern der Stadt,
  • zu Planern, Architekten und Brandschutzsachverständigen sowie
  • die enge Zusammenarbeit mit der städtischen Bauaufsichtsbehörde.
Zu den Aufgaben gehören u.a.:
  • Stellungnahmen im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren gemäß BHKG § 25
  • Beratungen von Architekten, Fachplaner, Bauherren und Bürgern zu allen Fragen des Vorbeugenden Brandschutzes
  • Beratungen zur Planung und Ausführung von Brand-, Alarmierungs-, Gebäudefunk- und Feuerlöschanlagen sowie zur technischen Gebäudeinfrastruktur
  • Brandverhütungsschauen in Betrieben und Einrichtungen gemäß BHKG § 26
  • Anordnung von Brandsicherheitswachen
  • Überprüfungen und Freigabe von Feuerwehrplänen
  • Schulalarmproben sowie Räumungsübungen in Betrieben und Einrichtungen
  • Fachberatende Tätigkeit und Stellungnahmen im Rahmen von Veranstaltungen im umbauten Raum
  • Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung
  • Fachberatende Tätigkeiten für Straßen-/Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenverkehrsraum