Für jede Wahlart existiert eine eigene Gebietsgliederung. Aufgrund zu- oder abnehmender Einwohner- bzw. Wahlberechtigtenzahlen muss die Gebietsgliederung angepasst werden. Allgemeine Informationen zu Wahlen.
Europawahl
Wahlgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland, aus dem eine festgelegte Zahl an Abgeordneten ins Europaparlament gesandt wird. Für die Stimmabgabe wird das Wahlgebiet - wie bei der Bundestagswahl - in Wahlbezirke eingeteilt (vgl. § 3 Abs. 2 Europawahlgesetz).
Bundestagswahl
Wahlgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland. Der Bundestag soll sich aus 598 Abgeordneten zusammensetzen, von denen 299 direkt in einem Wahlkreis gewählt werden. Die Größe eines Wahlkreises orientiert sich an der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise. Bei der Wahlkreiseinteilung sind die Ländergrenzen einzuhalten und es sollen möglichst die Grenzen der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte eingehalten werden (vgl. § 3 Abs. 1 Bundeswahlgesetz). Seit langem bilden Moers, Neukirchen-Vluyn und ein Teil von Krefeld den Wahlkreis Krefeld II - Wesel II.
Für die Bundestagswahl am 26.09.2021 und die Landtagswahl am 15.05.2022 wurden 72 Stimmbezirke neu eingeteilt. Früher galt eine Einteilung nach 96 Stimmbezirken, die erstmals bei der Bundestagswahl am 22.09.2013 eingesetzt wurde. (Pläne siehe unten).
Landtagswahl
Wahlgebiet ist Nordrhein-Westfalen, das in 128 Wahlkreise eingeteilt wird. Die Wahlkreise sollen eine annähernd gleich große Wahlberechtigtenzahl aufweisen, räumlich zusammenhängen und möglichst die kommunalen Grenzen berücksichtigen (vgl. § 13 Landeswahlgesetz). In der Regel bilden Moers und Neukirchen, einem Teil von Neukirchen-Vluyn, den Wahlkreis Wesel IV. Der Wahlkreis wird weiter unterteilt in Stimmbezirke mit höchstens 2.500 Einwohnern.
Kommunalwahl
„Das Gebiet der Körperschaft, deren Vertretung gewählt wird, bildet das Wahlgebiet“ (vgl. § 1 Kommunalwahlgesetz). Wählbare Vertretungen sind Rat und Bürgermeister in den Gemeinden sowie Kreistag und Landrat in den Kreisen. Weitere Vertretungen sind Bezirksvertretungen und (Ober)Bürgermeister in kreisfreien Städten und die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr.
Für die Wahl des Kreistags und des Landratsamts wird der Kreis Wesel in 33 Kreistagswahlbezirke eingeteilt, von denen 7 auf dem Gebiet von Moers liegen (Moers 9 bis Moers 15). Für die Wahl von Stadtrat und Bürgermeisteramt wird das Gebiet von Moers in 27 Ratswahlbezirke gegliedert, in denen jeweils ein Ratsmitglied direkt gewählt wird. Die Briefwahlbezirke sind deckungsgleich. Die Ratswahlbezirke werden weiter gegliedert in Stimmbezirke mit höchstens 2.500 Einwohnern.
Mit Beschluss des Wahlausschusses vom 12.02.2020 wurden die 27 Ratswahlbezirke neu zugeschnitten und insgesamt 97 Stimmbezirke gebildet. Allerdings konnte wegen der Covid19-Pandemie davon abgewichen werden und für die Kommunalwahl am 13.09.2020 wurden die 97 zu 60 Stimmbezirken zusammengefasst.
Weitere Informationen zur Landtagswahl 2022 finden Sie in den PDF-Dateien (Auswertungen und Straßenverzeichnis).
Downloads
- Straßenverzeichnis - Landtagswahl 2022 (218.9 KB)
- Wahlbezirke in Moers ab 2013 (3.62 MB)