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Inhalt

Formalitäten

Wichtige Schritte, die Sie erledigen müssen und interessante Punkte, die Sie überlegen sollten, sind hier für Sie erläutert und zusammengefasst.

Rente

Um auch nach dem Berufsleben aktiv bleiben zu können, steht Ihnen Ihre wohlverdiente Rente zu. Wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen, erfahren Sie hier:

Allgemeines

Um Ihre gesetzliche Rente zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Landesversicherungsanstalt in Berlin einreichen.

Dieser Antrag sollte möglichst 3 Monate vor Rentenbeginn eingereicht werden. So können eventuell fehlende Unterlagen noch rechtzeitig besorgt werden. Bei der Antragstellung sind Ihnen unsere Mitarbeiterinnen der Rentenversicherungsstelle gerne behilflich. Der Antrag wird dann von uns weitergeleitet.

Notwendige Dokumente

Bevor Sie Ihren Rentenantrag stellen, prüfen Sie bitte, ob Ihr Versicherungskonto bei der LVA Berlin noch Lücken aufweist. Falls über bestimmte Zeiten Ihrer beruflichen Tätigkeit kein Versicherungsnachweis besteht, ergänzen Sie Ihren Rentenantrag bitte mit Kopien folgender zutreffender Dokumente:

  • Geburtsurkunde
  • Geburtsurkunde Ihrer Kinder / Nachweis über Kindergeld
  • Wehrpass
  • Soldbuch
  • Vertriebenenausweis
  • Zeugnisse über Ausbildungszeiten
  • Bescheinigungen von Krankenkassen und Ärzten für Zeiten der Krankheit
  • Nachweise vom Arbeitsamt über Arbeitslosigkeit
  • Versicherungskarten und Aufrechnungsbescheinigungen

Gegebenenfalls brauchen Sie noch folgende Unterlagen:

  • bei Rente wegen Arbeitslosigkeit:
  • bei einer Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige:
    • Schwerbehindertenausweis oder
    • Bescheinigung des Versorgungsamtes,
  • bei Witwen- oder Witwerrente:
    • Stammbuch,
    • Heiratsurkunde,
    • Sterbeurkunde,
    • letzte Rentenanpassungsmitteilung des Verstorbenen, falls bereits Rente bezogen wurde,
    • sonst sämtliche Versicherungsunterlagen des Verstorbenen und Ihre eigene Versicherungsnummer.

Ist Ihr Versicherungskonto vollständig, brauchen Sie einen gültigen Personalausweis und Ihre Bankverbindung. Wenden Sie sich damit

  • an unsere Rentenversicherungsstelle,
  • an Ihre Krankenkasse oder
  • an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Versicherungsämter  bzw. Versicherungsträger.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Haben Sie spezielle Fragen bezüglich Ihrer Rente, so wenden Sie sich bitte direkt an unsere Rentenversicherungsstelle.

Ebenfalls weitere Informationen finden Sie zum Beispiel auf den Internetseiten

Altersgerechtes Wohnen

Ganz gleich, ob Sie nun lieber im Kreise Ihrer Familie, in einer Senioren-Wohngemeinschaft oder in einer Seniorenwohnung leben möchten. Ihre Wohnung sollte ganz Ihren speziellen Bedürfnissen angepasst werden.

Geht es um Neubau, den Erwerb oder der Nachrüstung von Mietwohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum? Wenn Sie zusätzliche Baumaßnahmen wegen der Art Ihrer Behinderung für erforderlich halten, berät Sie unser Fachdienst Wohnen gerne hinsichtlich der Fördermöglichkeiten.

Sozialhilfe

Obwohl Sie Ihre Rente erhalten, reicht Ihr Geld noch nicht mal für das Nötigste? Dann steht Ihnen Hilfe zu. Sei es in Form von Geld- oder Sachleistungen oder persönlicher Hilfe. Wenden Sie sich also bitte an den Moerser Fachdienst 7.2 - Soziales. Dort stehen Ihnen fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Rat und Tat zur Seite.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Älteren und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen bestreiten können, ist auf Antrag Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu leisten.

Pflegeversicherung

Natürlich wünschen wir Ihnen, dass Sie Ihr Leben lang gesund und selbstständig bleiben. Doch leider sind viele Menschen mit zunehmendem Alter auf die Hilfe von anderen angewiesen. Im Folgenden finden Sie Informationen, falls auch Sie einmal auf fremde Hilfe zurückgreifen müssen.

Allgemeines

1995 wurde das Sozialversicherungssystem der Bundesrepublik um das bedeutende Element der Pflegeversicherung erweitert. Sie sichert rund 98 Prozent der deutschen Bevölkerung gegen das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Die Pflegebedürftigen und ihre Familien sollen dadurch finanziell unterstützt werden.

Wichtig ist hierbei, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen weitestgehend zu erhalten und Sie unabhängig von Leistungen der Sozialhilfe zu machen. Allerdings stellt die Pflegeversicherung nur eine Grundsicherung dar. Sie reicht in vielen Fällen nicht aus, um den Pflegebedarf voll zu decken. Finanzielle und personelle Eigenleistungen bleiben also auch in Zukunft nicht aus. Genauso wenig wie die Leistungen der Sozialhilfe.

Es ist also von großer Bedeutung, dass die Leistungen der Pflegeversicherung möglichst wirkungsvoll genutzt und gegebenenfalls mit anderen Leistungen verbunden werden.

Hilfeadressen

Da wir Ihnen auf diesen Seiten nur einen kurzen Überblick zu dem Thema "Pflegeversicherung" bieten können, bitten wir Sie, sich bei einzelnen Fragen an die Pflegeberatung in Moers zu wenden.

  • Rente
  • Pflegeversicherung
  • Altersgerechtes Wohnen
  • Sozialhilfe

Seniorenberatung

Die Seniorenberatung hat die Aufgabe, den älteren Moerser Bürgerinnen und Bürgern Hilfestellung zu geben, für möglichst viele Probleme das richtige Angebot zu finden und Unterstützung bei der ersten Kontaktaufnahme zu leisten.