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Online-Ausweisfunktion & Bürgerterminal

Im Alltag weisen sich Bürgerinnen und Bürger oft mit ihrem Personalausweis gegenüber jemandem aus, zum Beispiel im Bürgerservice, in der Bank oder am Empfang eines Hotels. Durch Vorzeigen des Ausweises erkennt das Gegenüber anhand des Lichtbildes, ob es sich um die richtige Person hält.

Im Internet ist es anders: Wenn man eine Webseite besucht, stehen die Anbietenden nicht persönlich gegenüber. Ausweisen kann man sich trotzdem, denn der Personalausweis, der elektronische Aufenthaltstitel und die EU-Bürgerkarte sind mit der Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) auch für die digitale Welt geeignet.

Möglich wird das elektronische Ausweisen durch den Chip in der Ausweiskarte. Damit können Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten einfach und schnell im Internet und an Automaten beziehungsweise Bürgerterminals erledigt werden.

Wer zu Hause kein Kartenlesegerät oder kompatibles Smartphone hat, kann im Rathaus der Stadt Moers viele verschiedene Online-Anträge an einem Bürgerterminal erledigen. Das Bürgerterminal befindet sich direkt im Foyer des Rathauses im Wartebereich vor dem Bürgerservice. Er ist dort während der Öffnungszeiten zur Selbstbedienung verfügbar. Bei Fragen helfen die Mitarbeitenden des Bürgerservice gerne weiter. 

Voraussetzungen für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion

  • der neue Personalausweis, der elektronische Aufenthaltstitel oder die eID-Karte für EU-Bürger mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
  • die persönliche sechsstellige PIN (PIN-Brief nicht zur Hand oder PIN vergessen? Das Neusetzen der PIN ist im Bürgerservice kostenlos möglich!)
  • ein Kartenlesegerät (kostenpflichtig) beziehungsweise ein Smartphone/ Tablet mit NFC-Schnittstelle
  • die offizielle Software "AusweisApp" für Computer beziehungsweise Smartphone (kostenlos)
  • Internetzugang
     

Das ist mit der Online-Ausweisfunktion jetzt schon möglich

Häufig gestellte Fragen

Woher weiß ich, ob die Online-Ausweisfunktion auf meinem Ausweisdokument aktiviert ist?

Bei der Abholung eines Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels vor dem 15.07.2017 war die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion optional möglich.

Alle Personalausweise oder elektronischen Aufenthaltstitel von Antragstellenden ab dem 16. Lebensjahr, die nach dem 15.07.2017 beantragt wurden, sind ausschließlich mit aktivierter Online-Ausweisfunktion ausgehändigt worden. Die EU-Bürgerkarten von Antragstellenden ab dem 16. Lebensjahr sind seit Einführung 2021 immer mit aktivierter Online-Ausweisfunktion ausgehändigt worden.

Wie kann ich die Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren lassen?

Bei einer persönlichen Vorsprache im Bürgerservice beziehungsweise in der Ausländerbehörde kann die Online-Ausweisfunktion aktiviert werden. Im gleichen Schritt kann Ihre 5-stellige Transport-PIN (PIN-Brief) in eine persönliche 6-stellige PIN geändert werden.

Ich kann meinen PIN-Brief nicht mehr finden. Wie bekomme ich einen neuen PIN-Brief?

Der PIN-Brief der Bundesdruckerei wird bei der Herstellung Ihres Ausweisdokuments erstellt und Ihnen zugeschickt. Er enthält die 5-stellige Transport-PIN, die PUK zum eigenhändigen Entsperren bei wiederholter Falscheingabe der PIN sowie das Sperrkennwort zum Sperren der Online-Ausweisfunktion bei Verlust.

Der PIN-Brief kann nicht neu erstellt und zugesendet werden, allerdings können Sie die PIN Ihres Ausweisdokuments bei einer persönlichen Vorsprache im Bürgerservice beziehungsweise in der Ausländerbehörde ändern. Hier ist auch Ihr Sperrkennwort hinterlegt und kann Ihnen mitgeteilt werden.

Wie hoch ist das Risiko, dass meine Daten ohne mein Wissen ausgelesen werden?

Ein widerrechtliches Auslesen von Daten ist nicht möglich. Daten können nur dann aus dem Chip ausgelesen werden, wenn der Diensteanbieter - zum Beispiel ein Onlineshop - ein staatliches Zertifikat, das Berechtigungszertifikat, besitzt und wenn Sie als Ausweisinhaber/Ausweisinhaberin außerdem das Auslesen von Daten durch Eingabe Ihrer PIN ausdrücklich genehmigen.

Wer hat Einsicht in die biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) auf dem neuen Personalausweis?

Der Personalausweis enthält ein digitales biometrisches Lichtbild und gegebenenfalls 2 biometrische Fingerabdrücke. Diese so genannten biometrischen Daten dienen ausschließlich den staatlichen Behörden zur sicheren Feststellung Ihrer Identität. 

Welche Behörden darauf zugreifen dürfen, ist im Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis festgelegt:

  • Polizeivollzugsbehörden, 
  • die Zollverwaltung, 
  • die Steuerfahndungsstellen der Länder sowie 
  • die Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden. 

Die biometrischen Daten werden nicht per Internet übertragen, sondern können von den staatlichen Behörden nur überprüft werden, wenn der Ausweis auch vorliegt.

Können andere Personen die gespeicherten Daten verwenden, wenn der Ausweis verloren geht?

Ohne die 6-stellige PIN kann die Online-Ausweisfunktion nicht genutzt werden. Daher sollten Sie darauf achten, eine sichere PIN zu wählen, das heißt nicht Ihr Geburtsdatum oder eine Nummer, die auf dem Ausweisdokument aufgedruckt ist. Die PIN sollte auch nicht notiert und zusammen mit dem Ausweis aufbewahrt werden. Außerdem sollten Sie die PIN nicht an Dritte weitergeben.

Was passiert mit dem Ausweis, wenn der Chip unlesbar ist, zum Beispiel durch äußere Einflüsse zerstört worden ist?

Ein gänzlich zerstörter Ausweis verliert seine Gültigkeit, während ein Ausweis, bei dem nur die elektronischen Funktionen eingeschränkt oder vollständig deaktiviert wurden, seine Gültigkeit behält. 

Sicherheitsmechanismen werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Lediglich die elektronischen Funktionen sind nicht mehr nutzbar.

Brauche ich zwingend ein Lesegerät zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion?

Es besteht neben Kartenlesegeräten auch die Möglichkeit, die Online-Ausweisfunktion via Smartphone oder Tablet zu nutzen. Hierzu wird die kostenlose Software "AusweisApp" für den Computer oder Smartphone benötigt. Sie ist für die am häufigsten genutzten Betriebssysteme verfügbar und läuft mit allen gängigen Webbrowsern.

Die AusweisApp bietet Ihnen eine integrierte Selbstauskunft, in der Sie Ihre auf dem Online-Ausweis gespeicherten Daten einsehen können.

In der App finden Sie außerdem eine Übersicht der zur Verfügung stehenden Dienste, eine Verlaufsübersicht und können Ihre PIN verwalten.

Was kann ich machen, wenn ich zuhause kein Kartenlesegerät oder Computer habe?

Viele Dienste, welche mit der Online-Ausweisfunktion arbeiten, unterstützen mittlerweile die vollständige Online-Beantragung von Leistungen mit einem Smartphone. Somit ist eine Beantragung vieler Leistungen von überall aus möglich.

Wer weder Computer noch Smartphone hat, kann das Angebot des Bürgerterminals im Rathaus nutzen. Im Foyer des Rathauses steht zu den Öffnungszeiten ein Computer mit Kartenlesegerät zur freien Selbstbedienung zur Verfügung. Am Bürgerterminal können so auch verschiedene Anträge wie zum Beispiel auf ein Führungszeugnis online gestellt werden.