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eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR

Für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht deutsche Staatsangehörige sind, wird auf Antrag eine Karte mit Online-Ausweisfunktion (eID-Karte) ausgestellt. 

Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Antragstellung

Der Antrag für die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr für EU-Bürger und EU-Bürgerinnen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, persönlich im Bürgerservice gestellt werden. Bitte bringen Sie dafür Ihren aktuellen Nationalpass oder nationalen Personalausweis mit.

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 bis 4 Wochen. Der Bearbeitungsstatus kann mit der Dokumentennummer jederzeit in der Passauskunft abgerufen werden.

Sollte Ihre eID-Karte bei uns eingetroffen sein, können Sie diese zu den offenen Sprechzeiten des Bürgerservice abholen oder einen Termin vereinbaren

Wichtig

Gebührenrahmen

Gebühr: 37 €

Zuständigkeit