Bürgerservice

Unser
Service für Sie
Ihre
Behördennummer

Ihre Fragen – schnelle Antworten

Rufen Sie an. Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr für Sie erreichbar. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Mehr Informationen

Inhalt

Informationen von A - Z

Ansprechkontakte

In allen Fragen der Ausbildung sind Frau Küchler und Frau Wessel als Ausbildungsleiterinnen für Ausbildungsangelegenheiten Ihre ersten Ansprechpartnerinnen.

Sie sind unter den Telefonnummern:

  • Frau Küchler, Telefon: 0 28 41 / 201-316 
  • Frau Busch, Telefon: 0 28 41 / 201-361

In allen anderen Fragen regelt sich die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:

  • Frau Hegmann, Telefon: 0 28 41 / 201-326, Buchstabe: A - Be
  • Herr Rzyski, Telefon: 0 28 41 / 201-970, Buchstabe Bf - Bz
  • Frau Pau-Gietmann, Telefon: 0 28 41 / 201-317, Buchstabe C - Hof
  • Frau N. Balke, Telefon: 0 28 41 / 201-320, Buchstabe Hof - Mi
  • Frau I. Weiß Telefon: 0 28 41 / 201-259, Buchstabe Mj - S (ohne Sch)
  • Frau Dibowski, Telefon 0 28 41 / 201-323, Buchstabe T - Z

Ausbilder und Ausbilderinnen

Neben der Ausbildungsleitung stehen Ihnen in jedem Fachbereich mehrere Ausbilderinnen bzw. Ausbilder zur Verfügung, die Sie betreuen.

Ausbildungsbeginn

Je nach Lage der Sommerferien beginnt die Ausbildung zum 01.08. oder 01.09. eines Jahres.

Ausbildungsdauer

Grundsätzlich dauern alle angebotenen Ausbildungen 3 Jahre. Wenn die Zwischenprüfung, die Noten der praktischen Beurteilungen sowie die Noten der Berufsschule im Durchschnitt „gut“ sind, besteht die Möglichkeit, die Ausbildung um ein halbes Jahr zu verkürzen.

Ausbildungsleitung

Ausbildungsleiterinnen der Stadt Moers sind Frau Küchler, Telefon: 0 28 41 / 201-316 und Frau Busch, Telefon: 0 28 41 / 201-361.

Bei Unterzeichnung Ihres Ausbildungsvertrages wird Ihnen auch der Ausbildungsplan ausgehändigt. Im Ausbildungsplan steht, in welchen Bereichen Ihre praktische Ausbildung stattfindet.

Ausbildungsvergütung

Diese ist festgelegt im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes und beträgt derzeit für alle Berufe mit Ausnahme der Anwärterbezüge der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (früher: gehobener nichttechnischer Dienst)

  • im 1. Ausbildungsjahr: 1.068,26 Euro/brutto            
  • im 2. Ausbildungsjahr: 1.118,20  Euro/brutto            
  • im 3. Ausbildungsjahr: 1.164,02 Euro/brutto            

Die Anwärterbezüge der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (früher: gehobener nichttechnischer Dienst) betragen derzeit 1.355 Euro/brutto.

Ausbildungsvertrag

Innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach der schriftlichen Zusage wird der Berufsausbildungsvertrag unterschrieben. Hierzu erhalten Sie eine gesonderte Einladung.

Arbeitssicherheit

Für Fragen der Arbeitssicherheit steht Ihnen die Fachkraft für Arbeitssicherheit der Stadt Moers, Herr Markus Droste, gerne zur Verfügung; Telefon: 0 28 41 / 201-314 E-Mail

Arbeitszeiten

Der überwiegende Teil der Mitarbeitenden der Stadt Moers nimmt an der gleitenden Arbeitszeit teil. Die entsprechende Dienstanweisung wird Ihnen zu Beginn Ihrer Ausbildung ausgehändigt und erläutert.

Arztbesuche

Diese sind grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit vorzunehmen.

Berichtsheft

Alle Auszubildenden (Ausnahme: Stadtinspektoranwärter / Stadtinspektoranwäterinnen) haben ein Berichtsheft zu führen. Dieses ist zumeist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Die Berichtshefte können Sie herunterladen auf www.ihk-niederrhein.de: Kaufleute für Büromanagement das kaufmännische, Fachinformatiker das gewerbliche Heft; Verwaltungsfachangestellte auf der Seite des Studieninstitutes www.krefeld.de/SINN.

Die übrigen Auszubildenden erhalten ihr Berichtsheft in ihrem Fachbereich.

Berufsschule

1 bis 2 mal wöchentlich besuchen Sie eine Berufsschule:

  • Verwaltungsfachangestellte in Wesel
  • Kaufleute für Büromanagement in Duisburg
  • Vermessungstechniker und Vermessungstechnikerinnen in Essen
  • Fachangestellte Bücherei in Düsseldorf

In einigen Berufen findet der Unterricht in Blöcken statt:

  • Stadtinspektoranwärter/Stadtinspektoranwräterinnen der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (früher: gehobener nichttechnischer Dienst) in Duisburg
  • Fachinformatiker Systemintegration in Moers

Beurteilungen

Zum Ende eines jeden Ausbildungsabschnittes erhalten Sie vom jeweiligen Fachbereich eine Beurteilung über die gezeigten Leistungen.

Beamtenanwärter/Beamtenanwärterinnen müssen zusätzlich nach jedem Praxisabschnitt eine Modulprüfung absolvieren.

Bewerbung

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien sowie gegebenenfalls weitere Unterlagen) senden Sie bitte an

Stadt Moers
Der Bürgermeister
Fachbereich 3 - Interner Service
47439 Moers

Bitte verzichten Sie aus Umweltschutz- und Kostengründen auf die Verwendung von Bewerbungsmappen. Sobald die Bewerbungsfrist anfängt, können Sie sich hier Online bewerben.

Dezernatsverteilung

Dienstunfall

Bei Fragen zu Dienstunfällen (Unfälle während der Arbeitszeit bzw. auf dem direkten Weg zur Arbeit bzw. nach Hause) kontaktieren Sie bitte Herrn Markus Droste unter der Telefonnummer: 0 28 41 / 201-314.

Einstellungstest

Mit der Einladung zum Test wird Ihnen ein Auszug aus den verschiedenen Testteilen zugesandt. Literaturtipps gibt es auf der Internetseite des Studieninstitutes Niederrhein unter www.krefeld.de/SINN.

Fahrtkosten

Fahrtkosten zur Berufsschule werden auf Antrag abzüglich eines Eigenanteil erstattet. Erstattungsfähig ohne Eigenanteil sind nur die Fahrten zum Studieninstitut sowie Fahrten zu Prüfungen oder Fortbildungen.

Fahrtkosten können nur innerhalb eines halben Jahres erstattet werden. Den entsprechenden Antrag hierzu können Sie im Intranet herunterladen.

Gesundheit

Die Gesundheit der Mitarbeitenden liegt uns sehr am Herzen, daher hat die Stadt Moers ein Arbeitsschutzhandbuch erarbeitet, dass Ihnen zu Beginn der Ausbildung ausgehändigt wird. 

Jugendschutz

Die Belange der jugendlichen Auszubildenden und Beschäftigten liegen uns besonders am Herzen; die gesetzlichen Bestimmungen dazu finden Sie im Jugendarbeitsschutzgesetz.

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist Teil des Personalrates und speziell für die Belange von Auszubildenden bzw. jungen Beschäftigten zuständig. Auch Sie haben die Möglichkeit, in diesem Gremium mitzuarbeiten. Interessierte können sich bei den derzeitigen Mitgliedern der JAV erkundigen:

Kindergeld

Kindergeld wird bei Einhalten der entsprechenden Einkommensgrenzen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Näheres erläutert Ihnen gerne Ihr Personalsachbearbeiter / Ihre Personalsachbearbeiterin.

Krankmeldungen

Auch dieser Bereich ist in der Dienstanweisung zur gleitenden Arbeitszeit geregelt. Kurz zusammengefasst:

Die Krankmeldung erfolgt

  • am ersten Tag einer Erkrankung
  • unverzüglich, spätestens bis 9.30 Uhr
  • telefonisch (SMS oder E-Mail nur in Ausnahmefällen) beim Vorgesetzten
  • zusätzlich beim Fachbereich 3 bzw. in der Berufsschule (nur bei Auszubildenden).
  • spätestens am 4. Tag einer Arbeitsunfähigkeit ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

Nebentätigkeit

Jede Tätigkeit neben der Arbeit/Ausbildung ist eine Nebentätigkeit! Auch Hobbys können Nebentätigkeiten sein.

Beschäftigte müssen ihre Nebentätigkeiten nur anzeigen, Beamte benötigen bei einigen Tätigkeiten eine offizielle Genehmigung. Die entsprechenden Unterlagen bekommen Sie beim zuständigen Sachbearbeiter / bei der zuständigen Sachbearbeiterin.

Personalrat

Der Personalrat ist ein gewähltes Gremium zur Vertretung der Interessen der Beschäftigten und Beamten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Vorsitzende Nira Rusch.

Prüfung

Grundsätzlich findet in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung statt. Gegen Ende des 3. Ausbildungsjahres erfolgt dann die Teilnahme an der Abschlussprüfung. Eine generelle Verkürzung der Ausbildungszeit auf 2 Jahre aufgrund von Schulabschluss bzw. vorheriger Ausbildung erfolgt nur in Ausnahmefällen. Je nach Ergebnis der Zwischenprüfung kann aber eine Verkürzung der Ausbildung auf 2,5 Jahre erfolgen.

Schule

siehe Berufsschule

Sonderurlaub

Vor der Abschlussprüfung stehen Ihnen 5 Tage Sonderurlaub zu. Diese können Sie vor der schriftlichen, vor der mündlichen Prüfung oder aber auch gesplittet in Anspruch nehmen. In allen weiteren Fragen zum Sonderurlaub stehen Ihnen Frau Küchler, Telefon: 0 28 41 / 201-316 und Frau Busch, Telefon: 0 28 41 / 201-361 telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Sonderzahlung

Im Dezember eines Jahres erhalten Sie eine Sonderzahlung in Höhe von 90 % des Ihnen für November zustehenden Ausbildungsentgeltes.

Sozialversicherung

Grundsätzlich ist jedes Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig. Näheres hierzu erfahren Sie bei Ihrem Personalsachbearbeiter / Ihrer Personalsachbearbeiterin.

Steuermerkmale

Veränderungen bei Ihren Steuermerkmalen teilen Sie Ihrem Personalsachbearbeiter / Ihrer Personalsachbearbeiterin unverzüglich mit.

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes

Übernahme nach der Ausbildung

Für alle Auszubildenden, die bedarfsgerecht eingestellt werden, erfolgt nach erfolgreichem Ausbildungsverlauf eine Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis. Dies gilt nicht, wenn die Prüfung erst im Rahmen einer Wiederholungsprüfung bestanden wird oder im Einzelfall personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe entgegenstehen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Küchler, Telefon: 0 28 41 / 201-316 und Frau Busch, Telefon: 0 28 41 / 201-361.

Unfall

Siehe Dienstunfall

Unterrichtsinhalte

Diese werden Ihnen in der jeweiligen Berufsschule mitgeteilt. Bei den Auszubildenden zu Verwaltungsfachangestellten erfolgt der Unterricht vorwiegend in juristischen Fächern. Bei den Auszubildenden zu Kaufleuten für Büromanagement liegt der Schwerpunkt auf der Organisation von Büroabläufen.

Urlaub

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub pro Jahr. Der Urlaub kann, bis auf einzelne Tage, wegen des Besuchs der Berufsschule grundsätzlich nur in den Schulferien genommen werden.

Fragen rund um den Urlaub richten Sie daher bitte ebenfalls an die Ausbildungsleitung.

Voraussetzungen

Als Schulabschlüsse werden vorausgesetzt:

  • in der 2. Laufbahngruppe, 1. Einstiegsamt (früher: gehobener nichttechnischer Dienst):
    Allgemeine Hochschulreife bzw. uneingeschränkte Fachhochschulreife
  • in allen anderen Berufen:
    mindestens ein Hauptschulabschluss Typ B mit befriedigenden Leistungen in den Hauptfächern

Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch

Lesen Sie aufmerksam die Tageszeitung und lassen Sie sich in den Nachrichten informieren!
Informieren Sie sich auch über die Stadt Moers und über Kommunalpolitik im Allgemeinen. Zur Vorbereitung auf den Test gibt es zahlreiche Literatur. Tipps finden Sie auf der Internetseite des Studieninstitutes www.studieninsitut-niederrhein.de

Weiterbildungsmöglichkeiten

Auch nach der Ausbildung haben Sie zahlreiche Möglichkeiten sich fortzubilden. Zum einen natürlich in fachlicher Hinsicht je nach Ihrem Einsatzbereich, zum anderen aber auch Fortbildungen allgemeiner Art:

  • Angestellten-Lehrgänge I bzw. II
  • Seminare zu Rhetorik, Kommunikation, Moderation, Teamentwicklung, Umgang mit Konflikten und ähnliche
  • Seminare speziell für Mitarbeiterinnen