Das Halten großer Hunde gemäß § 11 LHundG NRW, die über 40 cm groß und / oder 20 Kilogramm schwer sind, ist - beim Fachdienst 4.1 - Ordnung - anzuzeigen. Ein ausgefülltes Formular (siehe Formulare) kann der Stadt Moers, Fachbereich 4.1 - Ordnung, 47441 Moers, zugesandt werden. Ebenso kann die Anmeldung direkt beim Fachdienst Ordnung während der Öffnungszeiten durchgeführt werden.
Für die Anmeldung sind zusätzlich erforderlich:
- Nachweis über den Bestand einer Hundehaftpflichtversicherung
- Nachweis über das Vorhandensein eines Chips (s. Aufkleber Impfausweis/Tasso)
- Nachweis über die „einfache“ Sachkunde (absolvierbar bei Tierärzten oder anderen Sachverständigen)
Eine Versicherung der langjährigen, einwandfreien Hundehaltung reicht seit dem 27.09.2016 nicht mehr aus, da dies eine Übergangsregelung zwischen der ehemaligen Landehundeverordnung (LHV) und dem LHundG NRW darstellte. Mit dem "Gesetz zur Änderung von Vorschriften zum Befristungsmanagement im Geschäftsbereich des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Vebraucherschutz" ist der dafür vorgesehen § 11 Abs. 4 LHundG NRW entfernt worden.
Sollte daher kein Sachkundenachweis aus vorheigen Hundehaltungen vorliegen, sind auch Hundehalter zur Einreichung dieses Nachweises verpflichtet, die sich auf die vorherige Regelung berufen konnten. Ein Sachkundenachweis muss in jedem Fall vorgelegt werden.
Für die Entgegennahme der Anzeige über die Haltung eines Hundes im Sinne von § 11 Abs. 1 LHundG NRW bei der Ordnungsbehörde ist seit dem 29.01.2015 eine Gebühr nach der Tarifstelle 18a.1.10 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) vom 03.07.2001 (GV NW S. 262) in der z. z. gültigen Fassung zu erheben.
Was ist zu bezahlen?
25 Euro Gebühr für die o. g Haltungsanzeige eines großen Hundes nach § 11 Landeshundegesetz NRW
Befreiungen
Nein
Ermäßigungen
Nein