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Weitere Informationen zur Anmeldung

Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen

Das Landeshundegesetz ist seit dem 1. Januar 2003 in Kraft.

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 18. Dezember 2002 das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) verabschiedet. Es ist am 01.01.2003 in Kraft getreten.

Anmeldung / Erlaubniserteilung nach dem Landeshundegesetz NRW

Neben der Anmeldung eines Hundes beim Fachdienst Steuern, muss die Haltung

  • großer Hunde gemäß § 11 LHundG NRW,
  • gefährlicher Hunde gemäß § 3 LHundG NRW und
  • Hunde besonderer Rassen gemäß § 10 LHundG NRW

beim Fachdienst 4.1 - Ordnung angezeigt werden. Für die beiden letzten Kategorien ist die Beantragung einer Erlaubnis erforderlich.

Kontakt

Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201 - 676
Fax:0 28 41 / 201-1 65 39
E-Mail:Hemmers@Moers.de
Rathausplatz 1
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-614
E-Mail:Steffen.Zurek@Moers.de