Bei Bauleitplanverfahren, das heißt bei der Flächennutzungsplanung und bei der Bebauungsplanung sieht das Baugesetzbuch (BauGB) die Beteiligung der Öffentlichkeit in 2 Stufen vor.
1. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Bauleitplanverfahren
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit über erste Konzepte oder Vorentwürfe informiert. Sie hat dabei Gelegenheit, sich zu den Entwürfen zu äußern. Die Äußerungen werden geprüft und können in das weitere Planungsverfahren einfließen. Die Beteiligung erfolgt zum Beispiel im Wege der öffentlichen Auslegung oder in Form einer Veranstaltung.
Aktuelles:
Zurzeit liegen keine Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen vor.
2. Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt erfolgt die formelle Beteiligung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Diese dauert in der Regel 30 Tage. Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung werden mindestens 1 Woche vorher im Amtsblatt der Stadt Moers ortsüblich bekannt gemacht. Stellungnahmen zur Planung können bis zum Ende des Beteiligungszeitraums elektronisch und bei Bedarf auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Die Äußerungen werden geprüft und dem Rat zur Abwägung vorgelegt. Danach wird im Regelfall der Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan durch den Rat beschlossen.
Aktuelles:
Bebauungsplan Nr. 319 der Stadt Moers, Genend (Kamper Straße/Im Meerfeld)
- Erneute Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 4a (3) BauGB
Öffentlichkeitsbeteiligung bei sonstigen Planungen und Konzepten
Die Öffentlichkeit wird auch in der Stadtentwicklung, etwa Handlungskonzepten oder Stadtentwicklungskonzepten, sowie bei weiteren städtebaulichen Planungen der Stadt Moers beteiligt. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung wird auch informelle Beteiligung genannt und kann auf verschiedenste Weisen erfolgen. Sie ist nicht gesetzlich geregelt.
Zusätzlich ist die Stadt Moers auch mit der auch mit der öffentlichen Auslegung im Rahmen von überörtlichen Planvorhaben, wie beispielsweise Planfeststellungsverfahren, beauftragt.
Aktuelles:
Zurzeit liegen keine Öffentlichkeitsbeteiligungen bei sonstigen Planungen und Konzepten vor.
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