Rechtswirksame Bebauungspläne können Sie hier einsehen.
Bebauungspläne regeln rechtsverbindlich die Art und Weise der Bebauung von Grundstücken. Bebauungspläne werden in einem Verfahren gemäß dem Baugesetzbuch mit Öffentlichkeitsbeteiligung aufgestellt.
Während der Öffentlichkeitsbeteiligungen kann zu dem jeweiligen Planentwurf Stellung genommen werden. Diese Stellungnahmen werden ausgewertet, dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt und können entsprechend möglicherweise mit in die Planung aufgenommen werden.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen müssen viele Anforderungen und Bedürfnisse berücksichtigt werden. Seit einiger Zeit erhalten auch der Klimaschutz und die Klimaanpassung in der Bauleitplanung ein stärkeres Gewicht.