Egal ob
- Vorlesepate im Kindergarten,
- Grüne Dame im Altenheim oder
- Aktive bei der Tafel,
- Aktive im Sportverein
auch in Moers trägt ehrenamtliches Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu einem guten Zusammenleben bei. Diese Arbeit wird unentgeltlich geleistet, umso wichtiger ist die Anerkennung des für die Gesellschaft geleisteten Beitrags.
Als eine von rund 290 Kommunen in Nordrhein-Westfalen beteiligt sich die Stadt Moers an der landesweiten Einführung einer Ehrenamtskarte. Die Initiative ist vom „Runden Tisch Ehrenamt" ausgegangen. Die Ehrenamtskarte würdigt überdurchschnittliches ehrenamtliches Engagement von Menschen durch die Möglichkeit Vergünstigungen von öffentlichen und privaten Anbietern in Anspruch zu nehmen.
Sie können Ehrenamtliche aus Ihren Reihen auf dieses Angebot hinweisen. Damit Sie wissen, worauf es ankommt, wenn Sie auf dem Antragsformular um Bestätigung der Angaben gebeten werden, sollten Sie Folgendes wissen:
Die Rahmenbedingungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte sind:
- Man ist mindestens 5 Stunden pro Woche ehrenamtlich für Dritte aktiv. Die durchschnittlich zu erreichenden Wochenstunden können auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen.
- Antragstellende müssen seit mindestens 1 Jahr im o.g. Umfang ehrenamtlich tätig sein.
- Pauschale Aufwandsentschädigungen gelten als Ausschlusskriterium für die Vergabe. Dies gilt nicht für die Erstattung entstandener Kosten. Geringe Aufwandsentschädigungen, die tatsächlich als Auslagenersatz zu betrachten sind, stellen kein Hindernis für die Vergabe dar.
Die Ehrenamtskarte ist nicht übertragbar, daher sollte bei der Verwendung der Personalausweis unaufgefordert vorgezeigt werden.
Die ausgehändigte Ehrenamtskarte gilt 2 Jahre. Danach muss sie jeweils neu beantragt werden.
Das Antragsformular stellen wir zum Herunterladen zur Verfügung. Es ist außerdem in der Bürgerservicestelle und bei der Freiwilligenzentrale erhältlich. Zusätzlich kann es bei uns per E-Mail, telefonisch oder schriftlich angefordert werden.
Sie als Organisation bzw. Verein müssen durch eine Unterschrift bestätigen, dass die Angaben auf dem Antragsformular zutreffen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Faltblatt „Die Ehrenamtskarte" auf www.ehrensache-nrw.de
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden:
E-Mail oder Telefon: 0 28 41 / 201-303 bzw. 201-275