Für genealogische Recherchen stehen insgesamt 3 Melderegister zur Verfügung, die zeitlich aufeinander aufbauen und gemeinsam einen Zeitraum von etwa 1880 bis etwa 1969 abdecken. Der Bestand an Meldekarten unterliegt teilweise noch den Bestimmungen des Archivrechts und ist daher nur eingeschränkt benutzbar.
Nach den Bestimmungen des Archivgesetzes NRW zu personenbezogenem Archivgut können nur solche Karteikarten im Original vorgelegt werden, bei denen die Schutzfristen für alle verzeichneten Personen abgelaufen sind (100 Jahre nach Geburt bzw. 10 Jahre nach Tod). Sind schützenswerte Daten wie z.B. von Kindern enthalten, ergeht eine mündliche oder schriftliche Auskunft über die frei zugänglichen Informationen.
Aus Datenschutzgründen ist eine Recherche in den Melderegistern nur vom Personal des Stadtarchivs durchführbar und daher gebührenpflichtig. Es gilt die Gebührensatzung für das Stadtarchiv.