In einer Gemeinde, in der mindestens 5.000 ausländische Einwohner und Einwohnerinnen ihre Hauptwohnung haben, ist ein Integrationsrat zu bilden.
Der Rat der Stadt Moers bildet einen Integrationsrat. Dieser setzt sich aus 16 von den Migranten und Migrantinnen gewählten Vertretern und Vertreterinnen sowie aus 8 Ratsmitgliedern zusammen.
Wahlperiode
Wahlperiode:
Die Integrationsratswahlen finden alle 5 Jahre statt. Die letzte Wahl fand am 13.09.2020 statt.
Wer darf wählen?
- Ausländerinnen und Ausländer gemäß Ausländergesetz
- EU-Bürgerinnen und -Bürger
- Deutsche, die noch eine weitere, ausländische Staatsangehörigkeit besitzen
- Deutsche, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben
- Deutsche, die als Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erhalten haben
- Aussiedlerinnen und Aussiedler
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
- 16 Jahre alt sein
- Sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten
- Mindestens seit dem 28. August 2020 in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben
und
- Nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Vom Wahlrecht oder der Wählbarkeit (das heißt dem Recht gewählt zu werden) ausgeschlossene Personen, dürfen aufgrund einer richterlichen Entscheidung in Strafsachen (Gerichtsurteil nach dem Strafgesetzbuch) nicht mehr wählen oder gewählt werden.
Wer darf gewählt werden?
Wählbar in den Integrationsrat der Stadt Moers sind alle wahlberechtigten Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Moers.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
- Sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und
- seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde ihre/seine Hauptwohnung haben
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag
- Infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder
- die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wahlgebietseinteilung
Das Wahlgebiet der Stadt Moers besteht aus 7 Stimmbezirke. Zur Stimmabgabe gibt es in jedem Stimmbezirk ein Wahllokal.
Wahl des Integrationsrates
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.