Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung wird jährlich erlassen und stellt die rechtliche Grundlage für die Ausführung des Haushaltsplanes und für die Erhebung der Steuern dar.
Ergebnisplan
Der Ergebnisplan ist die der Ergebnisrechnung entsprechende Planungskomponente. Er ist Bestandteil des Haushaltsplans.
Finanzplan
Im NKF wird die Planungskomponente zur Finanzrechnung als Finanzplan bezeichnet. Der Finanzplan ist Bestandteil des Haushaltsplans. Die Bezeichnung der einzelnen Zeilen des Finanzplans und der Finanzrechnung sind identisch
Teilergebnisplan
Für die Produktbereiche ist im Haushalt ein Teilergebnisplan zu erstellen. Inhalt sind die vom Rat bewilligten Aufwendungen und die voraussichtlichen Erträge.
Teilfinanzplan
Der Teilfinanzplan bildet die Einzahlungen und Auszahlungen der Investitionsmaßnahmen ab.
Haushaltssicherungskonzept (HSK)
Genehmigungspflichtiges Konsolidierungskonzept der Gemeinde, das dann aufzustellen ist, wenn der Haushaltsausgleich fortgesetzt nur durch Eigenkapitalverzehr zu erreichen ist. Das HSK dient dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen.
Haushaltssanierungsplan (HSP)
Der genehmigte Haushaltssanierungsplan tritt an die Stelle des Haushaltssicherungskonzepts und des individuellen Haushaltssanierungskonzepts nach § 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Vorschriften über das Haushaltssicherungskonzept gelten für den Haushaltssanierungsplan entsprechend, soweit das Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) vom 9. Dezember 2011 keine abweichenden Regelungen trifft.
Stärkungspakt
Das Land stellt in den Jahren 2011 bis 2020 Gemeinden in einer besonders schwierigen Haushaltssituation Konsolidierungshilfen zur Verfügung. Die Kommunen beteiligen sich an der Finanzierung der Konsolidierungshilfen. Ziel ist es, den Gemeinden in einer besonders schwierigen Haushaltssituation den nachhaltigen Haushaltsausgleich zu ermöglichen.
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)
Das Neue Kommunale Finanzmanagement stellt die Reform der kommunalen Haushalts- und Finanzwirtschaft dar. Grundlage ist die Doppik bzw. das kaufmännische Rechnungswesen.
Doppik
Abkürzung für doppelte Buchführung in Konten. Der Begriff steht für das kaufmännische Rechnungswesen. Die Doppik ermittelt das Jahresergebnis (kaufmännisch: Erfolg) auf zweifache Weise; zum einen durch die Bilanz und zum anderen durch die Ergebnisrechnung (kaufmännisch: Gewinn- und Verlustrechnung). Da im Rahmen der Doppik jeder Geschäftsvorfall doppelt, also auf zwei Konten, gebucht wird, zuerst im Soll und danach im Haben, ist eine indirekte Kontrollfunktion vorhanden, die die Buchungssicherheit erhöht.
Zuwendungen (Zuweisung/Zuschuss)
Zuweisungen sind Übertragungen innerhalb des öffentlichen Bereichs. Zuschüsse sind Übertragungen vom öffentlichen Bereich in den unternehmerischen Bereich. Zuweisungen und Zuschüsse werden unter dem Oberbegriff Zuwendungen eingeordnet
Gebühr
Öffentlich-rechtliches Entgelt, das für eine Dienstleistung oder die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung erhoben wird.
Gemeindesteuern
Zu den Gemeindesteuern zählen die Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer), ein Anteil von zurzeit 15 % an der Einkommensteuer sowie die Hunde- und Vergnügungssteuer.
Steuerhebesatz
Die vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbeträge für die Gewerbe- und Grundsteuern werden mit dem Steuerhebesatz multipliziert = zu zahlende Steuer.
Der Rat beschließt die Steuerhebesätze mit der Haushaltssatzung.
Auszahlungen
Auszahlungen sind "Verminderungen des Bargeldbestandes" und "Belastungen von Girokonten".
Einzahlungen
Einzahlungen sind "Erhöhungen des Bargeldbestandes" und "Gutschriften auf Girokonten".
Kreisumlage
Ausgabe zur Finanzierung der Aufgaben, die der Kreis Wesel für die kreisangehörigen Gemeinden wahrnimmt.
Ertrag
Bewertetes Ressourcenaufkommen (erfolgswirksame Wertezuflüsse).
Aufwand
Bewerteter Ressourcenverbrauch (Güter- und Leistungsverzehr).
Ergebnisrechnung
Eine der 3 Komponenten des NKF. Ertrag (Ressourcenaufkommen) und Aufwand (Ressourcenverbrauch) werden einander gegenüber gestellt. Sie ist daher mit der Gewinn- und Verlustrechnung des kaufmännischen Rechnungswesens vergleichbar. Der Saldo der Ergebnisrechnung stellt den Jahresüberschuss bzw. den Jahresfehlbetrag dar. Entsprechend erhöht bzw. vermindert sich das Eigenkapital.
Finanzrechnung
Die Finanzrechnung ist im NKF Bestandteil des Jahresabschlusses. Sie ist Nachweis der empfangenen Einzahlungen und der geleisteten Auszahlungen.