Weniger Stromkosten, weniger CO2-Ausstoß: Mit der zweieinhalbstündigen Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung spart die Stadt und leistet einen Beitrag für den Klimaschutz
Lediglich für zweieinhalb Stunden - und nicht wie vielfach angenommen die komplette Nacht - wird die Straßenbeleuchtung ausgeschaltet. Ausgenommen sind die Nächte vor Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. 125.000 Euro pro Jahr kann die Stadt dadurch einsparen. Warum geschieht das? Der Rat der Stadt Moers hatte 2012 die Stadtverwaltung beauftragt, vor dem Hintergrund des Nothaushaltes alle Einsparpotenziale aufzuzeigen. Ein konkreter Vorschlag aus der Politik war, die Beleuchtung nachts abzuschalten. Die Verwaltung hat zuvor verschiedene Möglichkeiten geprüft. Dazu gehörten beispielsweise der Einsatz energiesparender Leuchtmittel, das Dimmen von Straßenbeleuchtung, das Abschalten jeder zweiten Leuchte oder die Beleuchtung später einzuschalten und früher auszuschalten. Das Ergebnis war, dass die zeitweise Nachtabschaltung das wirtschaftlichste Mittel ist, um kurzfristig Stromkosten zu sparen. Gleichzeitig ist es umweltfreundlich. Da die öffentliche Diskussion gezeigt hat, dass es immer wieder zu Missverständnissen bei diesem Thema kommt, haben wir einige der wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Wann wurde die Nachtabschaltung gestartet?
Erste Abschaltungen erfolgten im September 2014. Bis März 2015 wurde die flächendeckende Abschaltung in Moers umgesetzt. Die Abschaltung erfolgte von Nord nach Süd, also beginnend in Kohlenhuck über Repelen, Rheinkamper Ring, Eicker-Wiesen, Utfort, Eick-West usw. bis zum Schluss in Vennikel.
Abschaltungen in den einzelnen Ortsteilen:
Datum | Ortsteile | |
---|---|---|
16.09.2014 |
|
|
14.10.2014 | Genend, Meerfeld, Rheinkamper Ring, Eicker-Wiesen, Utfort, Eick-West, Eick-Ost | |
11.11.2014 | Meerbeck, Hochstraß, Scherpenberg | |
09.12.2014 | Asberg (Westlich der Bahnlinie) | |
13.01.2015 | Hülsdonk, Moers, Asberg (Östlich der Bahnlinie) | |
10.02.2015 | Kapellen | |
09.03.2015 | Holderberg, Schwafheim, Vennikel |
An welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten wird die Straßenbeleuchtung ausgeschaltet?
Wochentags werden die Laternen von 0 bis 3.30 Uhr ausgeschaltet. An Wochenenden und vor Feiertagen gilt die Nachtabschaltung von 2 bis 4.30 Uhr.
Wird sämtliche Beleuchtung ausgeschaltet?
Nein. Fußgängerüberwege und Gefahrenstellen werden weiter beleuchtet.
Wie teuer ist der Umbau, und wie hoch ist die Einsparung? (Stand: 12.08.2014)
Die Kosten für die Installation der Nachtabschaltung betragen rund 180.000 Euro (einmalig). Die Einsparung von Stromkosten beläuft sich pro Jahr auf rund 125.000 Euro. Die Einsparungen steigen mit einer Strompreiserhöhung.
Welche Effekte hat die Nachtabschaltung für den Klimaschutz?
Der CO2-Ausstoß wird um ca. 600 Tonnen pro Jahr verringert. Zum Vergleich: Mit umgerechnet rund 11 Tonnen pro Jahr Treibhausgasen liegen die Einwohner Deutschlands im Schnitt deutlich über dem weltweiten Pro-Kopf-Aufkommen von ca. 6,8 Tonnen.
Haben Städte mit Nachtabschaltung negative Erfahrungen gemacht?
Sowohl bei der Verkehrssicherheit als auch beim Kriminalitätsaufkommen hat es bei Städten, die nachts zeitweise die Straßenbeleuchtung ausschalten (zum Beispiel Meerbusch oder Rheine), keine Auswirkungen gegeben.
Warum kann man nicht nur jede 2. Straßenbeleuchtung ausschalten oder in bestimmten Bereichen auf eine Abschaltung verzichten?
Da sich dadurch ein schneller Wechsel von Helligkeit und Dunkelheit ergibt, müssen sich die Augen ständig auf den Lichtwechsel einstellen und können dann trotz Fahrlicht plötzlich auftauchende Hindernisse nicht mehr erkennen. Dies beeinträchtigt die Verkehrssicherheit. Außerdem ist die Maßnahme nicht wirtschaftlich, da die Umbaukosten hoch und der Einspareffekt vergleichsweise niedrig ist.
Warum ist das Dimmen der Beleuchtung keine Alternative?
Dies funktioniert nur mit gleichen Leuchten im Netz. Leuchtstofflampen sind deutlich schlechter zu dimmen als LED-Leuchten, Natriumdampfleuchtmittel oder Energiesparlampen. Alle vier Leuchtmittel sind in Moers im Einsatz.
Wie wird das Vorhaben technisch umgesetzt?
Über einen Zentralrechner im Rathaus wird die Beleuchtung gesteuert. Das kann jederzeit verändert werden.
Erzielt man die Einsparungen nicht auch durch den flächendeckenden Einsatz von LED?
LED-Umrüstung plus Nachtabschaltung spart langfristig den meisten Strom. Eine komplette Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED würde der Stadt Moers allerdings etwa drei Millionen Euro kosten. Deshalb wird die Beleuchtung sukzessive umgerüstet. Bis zum Jahresende sind in Moers zehn Prozent der Straßenbeleuchtung auf LED umgestellt.
Was müssen Autofahrer beachten?
Es gibt eine genormte Markierung an den Leuchten, die nachts abgeschaltet werden. Hier muss der Fahrzeughalter bzw. die Fahrzeughalterin sein Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmende kenntlich machen. Dies geschieht durch das Einschalten des Parklichts.
Zeichen aus der Straßenverkehrsordnung:
38 Zeichen 394 |
Erläuterung |
---|---|
Laternenring | Das Zeichen kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften Laternen, die nicht die ganze Nacht leuchten. In dem roten Feld kann in weißer Schrift angegeben sein, wann die Laterne erlischt. |
Wie stark belastet das Parklicht die Autobatterie?
Kaum. Bei den heutigen Batterien kommt es in der Regel nicht zu Problemen, da der Verbrauch des Parklichts sehr gering ist
Gibt es auch Bereiche, die durchgängig beleuchtet bleiben?
Da die nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung zu keiner Verschlechterung der Verkehrssicherheit führen darf, ist dies separat geprüft worden. Dabei standen neben der Sicherstellung der Verkehrssicherheitspflicht besondere Gefahrenpunkte und Angsträume im Mittelpunkt der Prüfung.
Durch eine Abschaltung der Straßenbeleuchtung müssen Fahrzeugführer ihr Fahrverhalten entsprechend der Situation anpassen (geringere Geschwindigkeit, erhöhte Aufmerksamkeit). Für Fußgänger muss jedoch weiterhin eine sichere Benutzung der Fußwege ohne Beleuchtung möglich sein. Das bedeutet beispielsweise, dass Fußgänger im Verkehrsraum nicht mit Pflanzgefäßen rechnen müssen. Bei einer Nachtbefahrung und –begehung in Scherpenberg und Meerbeck bei bewölktem Himmel wurden beispielsweise ausreichende Sichtverhältnisse festgestellt. Dies galt auch für Fußgänger, die Einbauten wie Bordsteinkanten, Pflanzbeete etc. rechtzeitig erkennen konnten. Ein objektiver Grund für Angstgefühle konnte nicht bemerkt werden.
Weitere Prüfungen:
Besondere Verkehrsräume
- Unfallhäufungsstellen der letzten 5 Jahre wurden dahingehend geprüft, ob schlechte Sichtbeziehungen oder die Übersichtlichkeit ein ausschlaggebendes Kriterium waren. Wenn dies der Fall ist, bleibt die Straßenbeleuchtung sofern vorhanden durchgängig angeschaltet.
- Bahnübergänge, die durch Personen- und Güterverkehr im Regelbetrieb genutzt werden, bleiben durchgängig beleuchtet. Sie sollen frühzeitig für Fahrzeugführer sichtbar sein.
- Bahnunterführungen werden von der Mehrheit als Angstraum empfunden und stellen oft eine Engstelle im Verkehrsnetz dar. Daher bleiben diese durchgängig erleuchtet.
- Angsträume, die als solche im Stadtgebiet bekannt sind wie der Bahnhofsbereich oder der Königliche Hof, bleiben durchgängig beleuchtet.
- Feuerwachen benötigen im Prinzip keine besondere Straßenbeleuchtung. Je nach Lage im Straßenraum, kann eine durchgängige Beleuchtung notwendig sein.
- Krankenhäuser sind durchgängig beleuchtet. Eine Straßenbeleuchtung ist daher nicht erforderlich.
- Fußgängerzonen verfügen über eine Vielzahl von Hindernissen (Pflanzkübel, Sitzbänke) sowie Treppen und Rampen. Bei einer nächtlichen Überprüfung (ca. 2.30 Uhr) konnte festgestellt werden, dass sehr viele Geschäfte durchgängig beleuchtet werden. Eine durchgängige Straßenbeleuchtung ist aus verkehrlicher Sicht nur in besonderen Gefahrenbereichen (Sturzgefahr an Treppen u.ä.) notwendig.
- Kreisverkehre sind bei Dunkelheit oft erst spät als solche zu erkennen und stellen zusätzlich Orientierungspunkte dar. Daher sind diese durchgängig zu beleuchten.
- Punkte der räumlichen Orientierung: Bei Orten von besonderer verkehrlicher Bedeutung oder Straßenverläufen ohne besondere Merkzeichen wie Kreisverkehren, LSA oder ähnlichem, kann es notwendig sein, Orientierungspunkte zu beleuchten (z.B. Bahnhof Moers, Markt Repelen)
Zebrastreifen/FGÜ
Fußgängerüberwege mit Zebrastreifen sind nach Richtlinie durchgängig zu beleuchten.
Ampeln/Lichtsignalanlagen (LSA)
An den LSA, die bereits nachts abgeschaltet sind, bleibt die Straßenbeleuchtung durchgängig an. Auch LSA, die aufgrund der Lage erst spät gesehen werden können, bleiben durchgängig beleuchtet. An allen anderen LSA wird nachts die Straßenbeleuchtung abgestellt.
Bushaltestellen
Die Bushaltestellen, die bereits heute beleuchtet werden und nachts nach 1:30 Uhr noch bedient werden, sind durchgängig zu beleuchten (Wartehallen bzw.Straßenlaternen).
Welche Örtlichkeiten bleiben beleuchtet?
Besondere Verkehrsräume
- L 399-Kamper-/ Lintforter-/ Rayer Straße (Unfallhäufungspunkte UHS)
- Römer-/ Franz-Haniel-/ Königsberger Straße (UHS)
- Homberger-/ Sand-/ Grenzstraße (UHS)
- L 475-Krefelder-/ Bendmann-/ Steinbrückenstraße (UHS)
- Düsseldorfer Straße/Auffahrt BAB 40 (UHS)
- Querungshilfe Verbands-/Windmühlenstraße
- Feuerwache Am Moersbach
- Markt Repelen (einzelne Lichtpunkte)
- Kreisverkehr Genender Platz
- Kreisverkehr Rathausallee/ Oder-/ Liebrechtstraße
- Unterführung Hebbelstraße
- Unterführung Orsoyer Allee
- Kreisverkehr Franz-Haniel-/ Westerbruch-/ Kornstraße
- Kreisverkehr Universumplatz
- Bahnübergang Bismarckstraße
- Bahnübergang Wetterstraße
- Bahnunterführung Bergwerkstraße/ Eurotec
- Bahnunterführung Homberger Straße/ Bhf
- Tunneldurchstich/ Kirschenallee/ Lotharstraße (Bahnhofsumfeld)
- Bahnunterführung Essenberger Straße
- Bahnunterführung Asberger Straße
- Bahnunterführung Rheinhausener Straße
- Bahnunterführung Siedweg (selbst nicht beleuchtet, jeweils 1 Lichtpunkt vor und nach der BU)
- Bahnübergang Baerler-/ Wittfeldstraße
- Treppen und Rampen Unteres Parkdeck, Neuer Wall
- Treppen, Rampen, Parketagen Parkhaus Kautzstraße
- Bahnhofsvorplatz mit Kreisel, P+R-Parkplatz, Unterführung, Homberger Straße bis inklusive Knotenpunkt Klever-/ Xantener Straße
- Treppen Schustergasse
- Treppen Denkmal Luise Henriette auf der Straße Kastell
- Treppen Denkmal Altmarkt
- Treppen Denkmal Neumarkt
- Treppen Uerdinger Straße (zwischen Stein- und Haagstraße)
- Treppe Bendmannstraße/ Parkplatz
- Treppe- und Rampenanlage Kurt-Schumacher-Allee (Höhe Haus-Nr. 2) Durchgang zur Willi-Brandt-Allee
- Treppe Kurlandstraße (ca. Höhe Haus-Nr. 11) Verbindung zur Rathausallee
- Treppe Tucheler Weg Verbindung zur Memelstraße
- Treppe Konrad-Adenauer-Straße Verbindung zum Kulturzentrum Rheinkamp
- Treppe Römerstraße zur Bergheimer Straße
- Kreisverkehr Düsseldorfer Straße/ Martin-Luther-Ring
- Treppen Düsseldorfer Straße 307-309
Zebrastreifen
- Markt Repelen (Durchfahrt zur Stormstraße)
- Kreisverkehr Kamp-/ Liebrecht-/ Kressestraße
- Kreisverkehr Homberger-/ Ernst-Holla-/ Heinrichstraße
- Kreisverkehr Kirschenallee-/ Ernst-Holla-/ Moselstraße
- Kreisverkehr Blücher-/ Hoch-/Tauben-/ Hattrop-/ Bahnenstraße
- Kreisverkehr Tauben-/ Kometenstraße/ Germendonks Kamp
- Bismarckstraße Höhe Barbarastraße
- Bismarckstraße Höhe Jahnstraße
- Kreisverkehr Essenberger-/ Heinrichstraße
- Kreisverkehr Essenberger Straße/ Am Geldermannshof
- Kreisverkehr Essenberger-/ Bergstraße
- Meer-/ Steinstraße
- Moerser Benden/ Nordring
- Rheinhausener-/ Leipziger Straße
- Rheinhausener-/ Wilhelm-Müller-Straße
- Kreisverkehr Homberger-/ Essenberger-/ Augusta-/ Goethestraße
- Rheinberger-/ Unterwall-/ Wilhelm-Schroeder-Straße/ Neuer Wall
- Hülsdonker-/ Repelener-/ Krefelder-/ Unterwallstraße
- Repelener-/ Mühlenstraße
- Kreisverkehr Kirchweg/Dorfstraße/Niederfeldweg
- Düsseldorfer Straße/Kirchweg
- Cecilienstraße Höhe Schule
- Asberger Straße Höhe Sportplatz
Ampeln/Lichtsignalanlagen (LSA)
- Lintforter Straße/Hoher Weg
- Willi-Brandt-Allee/ Zur Ladengasse (LSA nachts abgeschaltet)
- Römer-/ Blücherstraße (LSA nachts abgeschaltet)
- Römerstraße Höhe Real (LSA nachts abgeschaltet)
- Homberger Straße/ Gesamtschule
- Homberger-/ Cecilienstraße
- L 237 Römer-/ Autobahnzubringer
- L 237 Römer-/ Siedweg
- Repelener Straße/ Am Schürmannshütt (LSA nachts abgeschaltet)
- Krefelder-/ Arnulfstraße (LSA nachts abgeschaltet)
- Klever-/ Bethanienstraße (LSA nachts abgeschaltet)
- Wilhelm-Schroeder-Straße Höhe Adolfinum (LSA nachts abgeschaltet)
- Wilhelm-Schroeder-/ Landwehrstraße (LSA nachts abgeschaltet)
- Uerdinger-/ Kautzstraße (LSA nachts abgeschaltet)
- Diergardtstraße/ Im Ohl (LSA nachts abgeschaltet)
- Filder-/ Wörthstraße (LSA nachts abgeschaltet)
- Filder Straße Höhe Solimare (LSA nachts abgeschaltet)
- Düsseldorfer-/ Rheinhausener-/ Vinner Straße (LSA nachts abgeschaltet)
- Holderberger-/Filder-/Moerser Straße
- Fußgängerampel Düsseldorfer Straße
- Düsseldorfer Straße/Kirchweg
Haltestellen
- Repelener Linde
- Repelener Markt
- Windmühlenstraße
- Repelener Siedlung
- Eurotec
- Utforter Rathaus
- Baumstraße
- Oderstraße
- Rheinkamper Ring
- Eicker Wiesen
- Moers Bf
- Königlicher Hof
- Augustastraße
- Nordring
- Baerler Straße
- Bethanien