Wie sehen verkehrsberuhigte Bereiche aus?
Verkehrsberuhigte Bereiche in der Stadt Moers haben keine Bordsteinkanten. Sie sind ohne Höhenunterschied, aber mit verschiedenen Farben gepflastert. Die Parkplätze in verkehrsberuhigten Bereichen sind mit einem "P" besonders gekennzeichnet.
Bäume oder Grünbeete werden eingefügt, um die Straße zu gestalten und den Verkehr zu verlangsamen.
Verkehrsberuhigte Bereiche können sich auf einzelne Straßen oder zusammenhängende Gebiete erstrecken. Jeweils an den Zufahrten hängt für alle gut sichtbar das Verkehrszeichen "verkehrsberuhigter Bereich" der StVO.
Was gilt für Fußgänger und Fußgängerinnen?
Verkehrsberuhigte Bereiche dienen vor allem dem Aufenthalt. Der Fahrzeugverkehr spielt eine untergeordnete Rolle. Deshalb dürfen Fußgänger die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen. Kinderspiele sind überall erlaubt.
Auch wenn der Fußgänger grundsätzlich Vorrang hat, darf der Fahrverkehr nicht unnötig behindert werden. Kinderspiele müssen zum Beispiel für den Fahrverkehr unverzüglich unterbrochen werden.
Was gilt für Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen?
Alle Fahrzeuge und Radfahrer müssen Schrittgeschwindigkeit fahren, das heißt zwischen 4 und 7 km/h. Schrittgeschwindigkeit bedeutet: Den ersten Gang einlegen und "rollen lassen". Sie sollten also nicht noch zusätzlich Gas geben.
Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden, wenn nötig müssen Fahrzeugführer warten.
Die Vorfahrt regelt sich nach dem Grundsatz "rechts vor links".
Sie dürfen mit Ihrem Fahrzeug zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen halten. Das Parken ist jedoch nur auf den extra dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt
Was gilt, wenn ich den verkehrsberuhigten Bereich verlasse?
Beim Verlassen des verkehrsberuhigten Bereiches gilt nicht die Regel "rechts vor links". Die Ausfahrt wird wie das Verlassen eines privaten Grundstücks beurteilt. Daher stehen am Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches keine Schilder, wie zum Beispiel "Vorfahrt achten" oder "Stop".
Beim Verlassen des verkehrsberuhigten Bereiches müssen Sie Vorfahrt gewähren!
Was sind verkehrsberuhigte Bereiche ("Spielstraßen") und warum werden diese eingerichtet?
"Spielstraße" ist die umgangssprachliche Bezeichnung für "verkehrsberuhigte Bereiche", der offiziellen Bezeichnung gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Verkehrsberuhigte Bereiche bieten in der Straße viel Platz für die Menschen, die dort wohnen. Sie sind gedacht für Kinderspiel sowie Begegnung und Kommunikation zwischen den Anwohnern - immer mit Rücksicht auf den Fahrzeugverkehr, der hier in Schrittgeschwindigkeit zugelassen ist und auch parken darf.
Die Spielstraßen sind jedoch kein Ersatz für Spiel- und Sportplätze. Hierfür sind Flächen außerherhalb der Straßen zu nutzen.
Verkehrsberuhigte Bereiche werden nur in Gebieten gebaut, die
- reine Wohngebiete sind,
- keinen oder nur sehr geringen Durchgangsverkehr haben und
- räumlich geschlossene Einheiten bil den.
Ziel ist es, den notwendigen Verkehr auf ein Minimum zu reduzieren und so auch Lärm und Luftverschmutzung im Wohngebiet zu verringern.