Eltern von schulpflichtigen Kindern und Schülerinnen und Schüler können sich einen Überblick über das Bildungsangebot der Schulen verschaffen.
Folgende Schulen stehen in der Trägerschaft der Stadt Moers:
In anderer Trägerschaft:
An allen Schulen der Stadt Moers ist die 5-Tage-Woche eingeführt.
Schülerfahrkosten
Nach den Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung werden Fahrkosten vom Schulträger übernommen, wenn der kürzeste Fußweg von der Wohnung zur nächstgelegenen Schule für Schülerinnen und Schüler
- der Primarstufe (Grundschule) mehr als 2 Kilometer
- der Sekundarstufe 1 (Klasse 5 bis 10 der Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien) mehr als 3,5 Kilometer und
- der Sekundarstufe 2 (Klasse 11 bis 13 der Gesamtschulen und Gymnasien, berufsbildende Schulen) mehr als 5 Kilometer
beträgt.
Anträge auf Übernahme von Schülerfahrkosten können in der Schule oder im Fachdienst 09.1 - Schule werden.
Sofern Ihr Kind auf eine individuelle Beförderung zur Schule angewiesen sein sollte, besteht die Möglichkeit, dass die Stadt Moers diese Fahrten ganz übernehmen oder teilweise bezuschussen kann. Nähere Informationen hierzu enthält die Richtlinie für die Gewährung freiwilliger Leistungen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs.
Direkter Draht zur Landesregierung
Alle Bürgerinnen und Bürger können sich mit Fragen zum Themenschwerpunkt “Schule” per Telefon an die Landesregierung werden.
Das Call NRW - Bürger- und ServiceCenter kann montags bis freitags zwischen 8 Uhr und 18 Uhr unter der Rufnummer 0180 / 3 10 01 10 erreicht werden.
Weitere Informationen können Sie über die Homepage des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW erhalten.