Die Stadt Moers suchte 2023 engagierte Bürgerinnen und Bürger, die das Ehrenamt als Haupt- und Ersatzschöffen übernahmen.
Was sind Schöffen?
Schöffinnen und Schöffen am Amts- bzw. Landgericht verhandeln und entscheiden gleichberechtigt mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern in Strafgerichtsverfahren über die Schuld und Unschuld sowie über eine zu verhängende Strafe.
Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter und nehmen an Verfahren und Urteilsfindungen teil. Als Vertreterinnen und Vertretern des Volkes sollen sie dazu beitragen, dass das Vertrauen des Volkes in die Justiz erhalten bleibt und das Verständnis der Bevölkerung für die Rechtsprechung gefördert wird.
Wie werden Schöffinnen und Schöffen gewählt?
Die Stadt Moers wurde durch den Präsidenten des Landgerichts Kleve aufgefordert, eine Vorschlagsliste mit mindestens 108 Personen aufzustellen, die sich für die Berufung zur Schöffin / zum Schöffen eignen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Über die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern in die Vorschlagsliste wird zunächst im Hauptausschuss und anschließend im Rat der Stadt Moers entschieden. Die Vorschlagsliste wird daraufhin eine Woche lang öffentlich ausgelegt. Der Zeitpunkt der Auslegung wird öffentlich bekanntgemacht. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer weiteren Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nicht aufgenommen werden dürfen oder nicht aufgenommen werden sollen.
Die Vorschlagsliste geht anschließend an das Amtsgericht Moers. Aus den Vorschlägen wählt der sogenannte „Schöffenwahlausschuss“ die erforderliche Anzahl der Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffen für das Amtsgericht Moers und das Landgericht Kleve. Diese wird so bemessen, dass jeder berufene Schöffe zu nicht mehr als 12 Sitzungen im Jahr herangezogen wird (Eine Sitzung kann Fortsetzungstermine haben, an denen der Schöffe teilnehmen muss. Das Gericht muss von Anfang bis Ende in unveränderter Besetzung tagen). Zudem werden Ersatzschöffen gewählt, die im Vertretungsfall an die Stelle der Hauptschöffen treten. Die Benachrichtigung, ob eine Bewerberin / ein Bewerber gewählt wurde, erfolgt im Herbst 2023.
Besonderheiten für Jugendschöffinnen und -schöffen
An die Schöffen der Jugendgerichte werden besondere Anforderungen gestellt. Sie sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Moers stellt die Vorschlagsliste für Jugendschöffen auf. Die Vorschlagsliste wird beim Jugendamt öffentlich ausgelegt. Die Anzahl an Männern und Frauen soll in der Vorschlagsliste ausgeglichen sein.
Wer kann Schöffin oder Schöffe werden?
Allgemeine Informationen zur Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023:
- Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste in Moers wohnen.
- Zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) zwischen 25 und 69 Jahre alt sein.
- Wählbar sind ausschließlich deutsche Staatsangehörige.
- Jedermann ist zur Übernahme des Amtes verpflichtet. Das Amt kann lediglich aus bestimmten, gesetzlich geregelten Gründen abgelehnt werden.
- Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
- Auch Hauptamtliche oder für die Justiz Tätige (zum Beispiel Richterinnen / Richter, Polizeibeamtinnen / Polizeibeamte, Bewährungshelferinnen / Bewährungshelfer und Religionsdienerinnen / Religionsdiener) können nicht zu Schöffen gewählt werden.
Die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen über die Teilnahme der Schöffen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter ergeben sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und dem Deutschen Richtergesetz (DRiG).
Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerberinnen und Bewerber aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig sind, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll. Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin / eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsfähigkeit, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Sie sollten über
- Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und soziale Kompetenz
- Lebens- und Berufserfahrung
- Objektivität und Unvoreingenommenheit
- ausgeprägten Gerechtigkeitssinn
- Standfestigkeit sowie Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung
- Kommunikations- und Dialogfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen
verfügen.
Ergänzende Informationen finden Sie
- bei der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen - Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter - Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V. oder unter
- dem Justizportal Nordrhein-Westfalen
Kontakt
Schöffenamt
Frau Broda, E-Mail, Telefon: 0 28 41 / 201-103
Herr Strajhar, E-Mail, Telefon: 0 28 41 / 201-948
Telefax: 0 28 41 / 201-1 61 02
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Fachgruppe 4.2.2 - Wahlen
Rathaus Moers
Rathausplatz 1
47441 Moers
E-Mail
Jugendschöffenamt
Herr Kersten, E-Mail, Telefon: 0 28 41 / 201-489
Fachdienst 10.2 - Verwaltung
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