- Grundsatzerklärung gegen Gewalt am Arbeitsplatz
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und Besucher städtischer Gebäude gehen respektvoll miteinander um.
Gewalt gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Moers wird nicht toleriert.
Deshalb werden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um das Auftreten von Gewalt und die Gefährdung von Personen in unserem Verantwortungsbereich zu vermeiden.
Es gilt der Grundsatz: Null Toleranz gegenüber Gewalthandlungen!
Der Begriff „Gewalthandlungen“ umfasst:
- jede Form von psychischer oder körperlicher Gewalt
- Bedrohungen
- das Mitbringen und Zeigen von Waffen jeder Art
- sexuelle Belästigungen oder Übergriffe
- verbale Belästigungen
- Beleidigungen
- Stalking und Mobbing
- Sachbeschädigungen
Sollte es trotz des Grundsatzes der Gewaltfreiheit zu Gewalthandlungen kommen, werden diese von der Stadtverwaltung Moers konsequent geahndet und zur Anzeige gebracht.
Moers, 07.03.2024
Christoph Fleischhauer Claus Arndt Nira Rusch
Bürgermeister Personaldezernent Vorsitzende Personalrat