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Landtagswahl

Bei der Landtagswahl werden die Mitglieder des deutschen Landtages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher & geheimer Wahl gewählt. Der Landtag ist somit die Volksvertretung des Landes Nordrhein - Westfalen.

Wahlperiode / Nächster Wahltermin:

Die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen findet alle 5 Jahre statt. Die letzte Wahl fand am 15.05.2022 statt.

Wer darf wählen?

Wenn Sie bei der Landtagswahl wählen möchten, dann müssen folgende Punkte zum Wahltag auf Sie zutreffen:

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit (Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz),
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt,
  • Sie haben mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen eine Hauptwohnung oder halten sich sonst gewöhnlich hier auf

und

  • sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. Vom Wahlrecht oder der Wählbarkeit (das heißt dem Recht gewählt zu werden) ausgeschlossene Personen, dürfen aufgrund einer richterlichen Entscheidung in Strafsachen (Gerichtsurteil nach dem Strafgesetzbuch) nicht mehr wählen oder gewählt werden.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Treffen die oben genannten Punkte auf Sie zu, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Wer darf gewählt werden?

Gewählt werden können Deutsche ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in Nordrhein-Westfalen ihren Wohnsitz, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich gewöhnlich hier aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben.

Nicht wählbar ist, wer am Wahltag

  • vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder
  • infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Wahlgebietseinteilung

Das Land Nordrhein-Westfalen ist in 128 Wahlkreise eingeteilt. Die Stadt Moers gehört zu dem Wahlkreis 60 Wesel IV.

Das Moerser Stadtgebiet ist zur Landtagswahl in 72 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. Zur Stimmabgabe gibt es in jedem Wahlbezirk ein Wahllokal.

Wahlsystem / Stimmabgabe

Bei der Stimmabgabe haben Wähler/innen 2 Stimmen; die Erststimme und die Zweitstimme.

Was wird mit der Erst- und der Zweitstimme gewählt?

Erststimme

Mit der ersten Stimme wählen Sie die Abgeordneten aus Ihrem Wahlkreis. Wer die meisten Erststimmen bekommt, zieht als Abgeordneter/Abgeordnete in den Landtag ein. Alle anderen Kandidatinnen und Kandidaten gehen leer aus. Auf diesem Wege gelangen insgesamt 128 Abgeordnete, einer/eine für jeden Wahlkreis, in den Landtag. Durch diese Erststimme wird sichergestellt, dass alle Regionen auch im Landtag in Düsseldorf vertreten sind.

Zweitstimme

Mit der zweiten Stimme wählen Sie keine Person, sondern die „Landesliste“ einer Partei. Auf dieser Liste stehen die Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Partei in Landtag schicken möchte.

Um die Zweitstimmen geht es auch bei den Hochrechnungen an den Wahlabenden. Je mehr Zweitstimmen eine Partei bekommt, desto mehr Personen von der Liste dieser Partei dürfen in den Landtag. Auf diesem Wege können mindestens 53 weitere Abgeordnete in den Landtag gewählt werden.

Weitere Informationen hat das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen

Wahlhelfer/Wahlhelferinnen

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Kontakt

  • Herr Strajhar, E-Mail, Telefon: 0 28 41 / 201-948
  • Frau Broda, E-Mail, Telefon: 0 28 41 / 201-103

Telefax: 0 28 41 / 201-1 61 02
Fachdienst 4.2 - Bürgerservice und Wahlen
Fachgruppe 4.2.2 - Wahlen
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47441 Moers
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