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Ehrenamtskarte

Wer sich ehrenamtlich und freiwillig engagiert, tut viel für andere, für die Gemeinschaft und für den Zusammenhalt der Gesellschaft.

Engagierte geben reichlich:

  • Zeit,
  • Zuwendung,
  • Kompetenzen und
  • oft genug auch Geld.

Dieser hohe Einsatz ist nicht selbstverständlich und verdient Anerkennung. Deshalb gibt es jetzt die Ehrenamtskarte in Nordrhein-Westfalen. Mit ihr sagen Landesregierung, Städte, Gemeinden und Kreise besonders Engagierten Dankeschön.

Goldene Karte: Ehrensache mit dem NRW Wappen

Die Ehrenamtskarte hat einen praktischen Nutzen: Sie ermöglicht ihren Inhaberinnen und Inhabern Vergünstigungen in vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen.

Der Rat der Stadt Moers hat die Einführung der landesweit gültigen Ehrenamtskarte in Moers beschlossen. Die Initiative hatte der "Runde Tisch Ehrenamt" ergriffen.

Zusätzlich zur klassischen Ehrenamtskarte NRW hat das Land eine Jubiläums-Ehrenamtskarte für langjähriges ehrenamtliches Engagement eingeführt. Die Stadt Moers beteiligt sich hier ebenfalls.

Diese Karte können langjährig Engagierte erhalten, die die wöchentlich geforderte Anzahl von fünf Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit nicht oder nicht mehr erbringen. Die Karte wird einmalig ausgegeben und gilt lebenslang. Im Bereich der Vergünstigungen besteht kein Unterschied zu der Ehrenamtskarte.

"Das Ehrenamt hält die Gesellschaft zusammen und macht viele Dinge erst möglich. Wer sich so lange ehrenamtlich in den Dienst der Gesellschaft gestellt hat, kann über die Jubiläums-Ehrenamtskarte auch eine kleine, dauerhafte finanzielle Anerkennung erhalten", freut sich Bürgermeister Christoph Fleischhauer über die Möglichkeit der Honorierung.

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein mindestens 25 Jahre andauerndes ehrenamtliches Engagement. Die erforderlichen Jahre können hierbei sowohl in einer als auch in verschiedenen Organisationen geleistet werden oder geleistet worden sein. Auch Unterbrechungen in der Engagementbiografie (zum Beispiel für Zeiten der Kindererziehung und Pflege) werden akzeptiert.