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Europawahl

Wahl zum Europäischen Parlament

Die Europäische Flagge.

Bei der Europawahl werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher, freier und geheimer Wahl gewählt. Die Europawahl findet alle 5 Jahre statt.

Nächster Wahltermin:

Die nächste Europawahl wird im Mai/Juni 2029 stattfinden!

Wer darf wählen?

Wenn Sie bei der Europawahl wählen möchten, dann müssen folgende Punkte zum Wahltag auf Sie zutreffen:

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates,
  • sind am Wahltag mindestens 16 Jahre alt, 
  • wohnen mindestens 3 Monate vor der Wahl in Deutschland oder einem der anderen EU-Mitgliedsstaaten oder halten sich sonst gewöhnlich dort auf

und

  • sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. Vom Wahlrecht oder der Wählbarkeit (das heißt dem Recht gewählt zu werden) ausgeschlossene Personen, dürfen aufgrund einer richterlichen Entscheidung in Strafsachen (Gerichtsurteil nach dem Strafgesetzbuch) nicht mehr wählen oder gewählt werden.

Weitere Einzelheiten und Antragsformulare für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger oder Auslandsdeutsche finden Sie auch auf den Serviceseiten der Bundeswahlleiterin.

Wer darf gewählt werden

Gewählt werden können Personen ab 18 Jahre, die entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger müssen dabei in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich dort gewöhnlich aufhalten. Dies gilt für alle die nicht vom Wahlrecht oder der Wählbarkeit in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgeschlossen sind.

Wahlgebietseinteilung

Bei der Europawahl in Deutschland gibt es keine Wahlkreise. Die Gemeinden werden in Wahlbezirke unterteilt, wonach kein Wahlbezirk mehr als 2.500 Einwohner und Einwohnerinnen umfassen soll.

Zur Europawahl 2024 ist das Moerser Stadtgebiet in insgesamt 72 Wahlbezirke eingeteilt gewesen.

In jedem Wahlbezirke in Moers befindet sich ein Wahllokal. Das Wahllokal ist der Wahlraum, in dem am Wahltag gewählt werden kann.

Ihr Wahllokal ist abhängig von Ihrem Wohnort innerhalb der Stadt Moers und wird Ihnen mit Ihrer Wahlbenachrichtigung frühzeitig vor der Wahl mitgeteilt.

Wahlsystem

Im Gebiet der Europäischen Union besteht kein einheitliches Wahlrecht. Vielmehr finden bei den Europawahlen die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften Anwendung, die wiederum durch Übereinkünfte der Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft ergänzt werden.

Das in der Bundesrepublik Deutschland für die Europawahl geltende Recht ergibt sich im Wesentlichen aus dem Europawahlgesetz und der Europawahlordnung.

Die Wahl der Abgeordneten unterliegt den folgenden Wahlrechtsgrundsätzen:

  • Allgemein: Jede Person, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann an der Europawahl teilnehmen.
  • Unmittelbar: Die Abgeordneten werden von den Wahlberechtigten direkt gewählt
  • Frei: Jede/Jeder Wahlberechtigte entscheidet selbst, wem sie/er seine Stimme gibt
  • Gleich: Jede Stimme hat die gleiche Gewichtung
  • Geheim: Es darf nicht nachvollziehbar sein, wie jemand gewählt hat

Das Wahlsystem ist eine Verhältniswahl. Die zu besetzenden Sitze werden im Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Lague/Schepers verteilt.

Zur Wahl stehen nur (Parteien-)Listen und keine Einzelkandidatinnen oder Einzelkandidaten. Es können Bundeslisten (gemeinsame Liste für alle Bundesländer) oder Landeslisten für einzelnen Bundesländer zugelassen werden.

Stimmabgabe

Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigter hat eine Stimme. Man darf also auf dem Stimmzettel nur einen Vorschlag ankreuzen. 

Wahlergebnis der Europawahl vom 09.06.2024

Kontakt

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  • Herr Strajhar, E-Mail, Telefon: 0 28 41 / 201-948
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Telefax: 0 28 41 / 201-1 61 02
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47441 Moers
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Wählerverzeichnis

Frau Kügel,  E-Mail, Telefon: 0 28 41 / 201-641
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47441 Moers