Nach der sogenannten EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Stadt Moers seit 2012 verpflichtet, alle 5 Jahre eine Lärmkartierung für den Straßenverkehrslärm und den Industrie- und Gewerbelärm durchzuführen, d.h. die Bereiche in Moers zu ermitteln, wo es besonders laut ist.
Auf Basis dieser Lärmkartierung sind dann Maßnahmen zu erarbeiten, die zu einer Verminderung der Lärmbelastungen führen können.
Nach den ersten Lärmkartierungen 2012 und 2017/2018 stand nun die Aktualisierung der Lärmkarten an.
Hauptschwerpunkt der Kartierung war in Moers wieder der Straßenverkehrslärm. Darüber hinaus war eine lärmintensive Industrie- und Gewerbeanlage nach Vorprüfung der Bezirksregierung Düsseldorf zu berücksichtigen.
Der von Freizeit- oder Sportanlagen ausgehende Lärm ist nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie nicht zu betrachten.
Auf dieser Internet-Seite finden Sie auch die Ergebnisse der Kartierung des Eisenbahnbundesamtes, das für die Lärmkartierung der Eisenbahnstrecke Duisburg – Moers – Xanten wie im Jahr 2017 zuständig ist.
Berücksichtigt werden sollen im Rahmen der Lärmaktionsplanung zusätzlich auch die Informationen der Moerser Bürger und Bürgerinnen.
Beteiligung
Sie können daher in der Zeit vom 10. Juni bis zum 1. Juli 2024 Ihre Anregungen, Bedenken und Hinweise zu den Lärmkarten an die Stadtverwaltung weitergeben.
Ihre Informationen werden an das Gutachterbüro weitergeleitet, damit sie in die Lärmaktionsplanung der Stadt Moers einfließen können. Die Maßnahmenvorschläge des Gutachters zur Lärmminderung sollen dann in einigen Wochen der Bürgerschaft vorgestellt und mit ihr abgestimmt werden.
Ihre Hinweise, Bedenken und Anregungen können Sie der Stadt Moers online direkt mitteilen.
Per E-Mail können Sie aber auch die Mitteilungen an planung.gruen@moers.de richten. Falls Sie Ihre Informationen telefonisch weitergeben möchten, steht Ihnen in dieser Zeit Frau Lasson-Ploß, Telefon: 0 28 41 / 201-403 zu den üblichen Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.
Auf der Basis der Lärmkarten und den Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger wird der von der Stadt Moers beauftragte Gutachter vordringlich zu betrachtende Straßenbereiche (Hohe Lärmpegel und eine große Anzahl von Lärmbetroffenen) festlegen und für die jeweiligen Bereiche Maßnahmen zur Lärmminderung vorschlagen.
Zusätzlich wird der Gutachter auch sogenannte „Ruhige Gebiete“ in Moers ermitteln, die dann besonders geschützt werden sollen, damit es hier auch künftig ruhig bleiben wird.
Der aktuell noch gültige Lärmaktionsplan der Stadt Moers kann hier noch eingesehen werden:
Lärmaktionsplan Stufe III der Stadt Moers (2 MB)
Zum Herunterladen: