Sie haben möglicherweise Anspruch auf Eingliederungshilfe-Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft? Wir sind hier, um Sie zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten!
Das Angebot richtet sich an junge Menschen zwischen 0 bis 27 Jahren mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, oder Sinnesbeeinträchtigungen. Auch Eltern, Angehörige oder gesetzliche Vertretungen haben Anspruch auf eine Beratung beim Verfahrenslotsen.
Junge Menschen, die in ihrer Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt werden, können Unterstützung in unterschiedlichen Lebensbereichen erhalten. Durch Hilfen soll die Beeinträchtigung gemildert, bestenfalls abgewendet und eine altersentsprechende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind in sogenannte Leistungsgruppen unterteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
Die Inklusionsberatung kann:
- Eine Orientierung im Hilfesystem geben
- Fragen beantworten & Unsicherheiten klären
- Bei der Antragstellung unterstützen
- Gespräche bei Reha-Trägern begleiten…
- …und Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen!
Kontakt
Downloads
- Flyer Inklusionsberatung (3.26 MB)