Auch bei einer vorgezogenen Bundestagswahl mit verkürzten Fristen besteht grundsätzlich die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen.
Wer kann per Briefwahl wählen?
Personen, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind und nicht am Wahltag im Wahllokal wählen können oder möchten, haben die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl.
Wie erhalte ich die Briefwahlunterlagen?
Die Briefwahlunterlagen können Sie auf unterschiedlichen Wegen beantragen:
1. Antragstellung online
Die Briefwahlunterlagen können online unter nachfolgendem Link ganz einfach, schnell und unkompliziert selber beantragt werden:
Briefwahlunterlagen online beantragen
2. Antragstellung online per E-Mail
Die Briefwahlunterlagen können auch per E-Mail unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, Ihres Geburtsdatums und der Wohnanschrift beantragt werden.
E-Mail: Briefwahl@Moers.de
3. Antragstellung schriftlich
- Wahlbenachrichtigung
Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die zu unterschreiben ist, als Antragsformular verwendet werden. Denken Sie bitte bei einer postalischen Antragstellung daran, die Wahlbenachrichtigung in einem ausreichend frankierten Umschlag zu verschicken
- Formlose Antragstellung per Post
Ab sofort können die Briefwahlunterlagen formlos schriftlich unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, Ihres Geburtsdatums und der Wohnanschrift beantragen.
Postalische Anträge sind zu richten an die
Stadt Moers
Briefwahlbüro
47439 Moers
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen per Post nach Hause oder an eine Anschrift Ihrer Wahl, sogar ins Ausland, zugeschickt.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
4. Persönliche Beantragung im Briefwahlbüro
Voraussichtlich ab dem 08. Februar 2025 können die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro beantragt werden. Bei einer persönlichen Antragstellung händigt man Ihnen die Briefwahlunterlagen sofort im Briefwahlbüro aus und Sie haben die Möglichkeit direkt vor Ort zu wählen.
Das Briefwahlbüro befindet sich im
Rathaus Moers, Nordflügel
Raum 2.070, „Seelow“
Rathausplatz 1
47441 Moers
Es ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr
- Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
- Freitag von 8 bis 13 Uhr
Sonderöffnungszeiten:
- Samstag, den 08. Februar 2025 von 9 bis 12.30 Uhr
- Samstag, den 15. Februar 2025 von 9 bis 12:30 Uhr
Sofern beantragte Wahlscheine nicht zu gegangen sind, besteht die Möglichkeit bis zum Tag vor der Wahl, also bis zum 22. Februar 2025, 12 Uhr einen neuen Wahlschein zu beantragen.
Im Falle einer plötzlichen nachgewiesenen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, also bis zum 23. Februar 2025, 15 Uhr gestellt werden.
Was sollte ich außerdem bei der Briefwahl beachten?
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (roter Wahlbrief) müssen spätestens am Wahltag, also am 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der Stadt Moers (Hausbriefkasten im Rathaus oder im Briefwahlbüro) eingegangen sein. Bitte sorgen Sie in eigenem Interesse hierfür, damit Ihre Stimme gültig ist.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch die Beförderungszeiten der Postunternehmen, insbesondere bei Auslandssendungen. Stellen Sie daher rechtzeitig den Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen und senden den Wahlbrief so schnell wie möglich zurück.
Wahl mit Wahlschein
Ein Bestandteil der Briefwahlunterlagen ist der Wahlschein.
Unter Vorlage eines Wahlscheines der Stadt Moers sowie eines amtlichen Ausweisdokumentes können Sie Ihre Stimme, anstatt per Briefwahl zu wählen, am Wahltag auch in einem anderen Wahllokal (Wahlbezirk) im Wahlkreis 113 Krefeld II - Wesel II abgeben. Dies kann z. B. für Menschen mit Behinderung nützlich sein, wenn das zugeteilte Wahllokal nicht barrierefrei ist.