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Maßnahmenpaket Fußverkehr

"Förderung des Fußverkehrs im Nahbereich"

Ergebnisse der Bestandsuntersuchung – Fußverkehr und Barrierefreiheit

In Moers werden 17 Prozent aller Wege zu Fuß erledigt, vor allem zum Einkaufen und für Freizeitaktivitäten. Vor allem im Nahbereich unter einem Kilometer wird oft zu Fuß gegangen. In Moers gibt es einige breite Straßen mit einer gewissen Trennwirkung für Fußgänger.

Die barrierefreie Gestaltung hat in Moers lange Tradition und wird stetig erweitert.

Maßnahmenpaket Fußverkehr: „Förderung des Fußverkehrs im Nahbereich"

Um eine Förderung des Fußverkehrs im Nahbereich zu erreichen, wurden Maßnahmen in folgenden Bereichen vorgeschlagen:

Fußgängerfreundliche Gestaltung von Straßenräumen – Shared Space (Karte 4.5-1)

Zu Fuß gehen ist weitestgehend kostenlos, fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden und produziert weder Schadstoffe noch Lärm. Zu Fuß Gehen sichert die selbstständige Mobilität, vor allem von Kindern, älteren Menschen und Mobilitätseingeschränkten.

Im Mittelpunkt des Maßnahmenkonzeptes Fußverkehr steht die fußgängerfreundliche, barrierefreie Gestaltung von Straßenräumen. Die Bedürfnisse des Fuß- und Radverkehrs sind bei zukünftigen Planungen stärker zu berücksichtigen.

Außerdem sollen innovative Ansätze, wie beispielsweise Elemente des shared-space-Konzepte, einbezogen werden.

Für eine Fußgängerfreundliche Umgestaltung bieten sich insbesondere die Innenstadt und die Stadtteilzentren an:

  • Unterwallstraße (Oberwallstraße – Fieselstraße)
  • Lintforter Straße (Stormstraße – Talstraße)
  • Jahnstraße / Moselstraße / Zwickauer Straße
  • Länglingsweg (Ludwig-Richter-Ring – hinter Sparkasse)
  • Bahnhofstraße (Moerser Straße – Industriestraße)

Der Rückbau großzügig dimensionierter Straßenräume, zugunsten des nichtmotorisierten Verkehrs steigert die Aufenthaltsqualität und fördert das Miteinander aller Verkehrsteilnehmer.

Querungshilfen (Karte 4.5-1)

Stark befahrene und breite Straßen sind besonders für Kinder, ältere Menschen und Mobilitätseingeschränkte hinderlich. Querungshilfen erleichtern das Überqueren von breiten Straßen und erhöhen die Verkehrssicherheit, hierzu zählen u.a.

  • Mittelinseln,
  • Fahrbahneinengungen,
  • Zebrastreifen und
  • Fußgängerampeln.

Neue Querungshilfen sind unter anderem vorgesehen auf:

  • der Franz-Haniel-Straße (Mittelinseln) und
  • der Bismarckstraße (Zebrastreifen).

Ergänzung des Wegenetzes (Karte 4.5-1)

Die gute Erreichbarkeit von Einrichtungen mit hohem Besucher- bzw. Kundenaufkommen hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Welche Wartezeiten bestehen an Querungsstellen?
  • Gibt es eine möglichst umwegfreie Wegeführung?
  • Sind die Wege für Fußgänger ausreichend breit?
  • Werden Konflikte mit dem Auto- und Radverkehr vermieden?

Unter diesen Gesichtspunkten werden Ergänzungen des Fußwegenetzes z.B. für folgende Straßen empfohlen:

  • Römerstraße (Lidl – Tankstelle)
  • Franz-Haniel-Straße (bessere Erreichbarkeit aus den Wohngebieten im Norden und Süden)

Sitzrouten (Karte 4.5-1)

Sitzrouten erhöhen den Aktionsradius für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen durch Sitzmöglichkeiten in regelmäßigen Abständen und steigern die Aufenthaltsqualität. Klassische Sitzbänke werden mit künstlerisch gestalteten Elementen kombiniert - zum Beispiel Sitzwürfel, die auch als Spielobjekt genutzt werden können. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit Einzelhändlern (aber ohne Verzehrzwang).

Die Anordnung erfolgt in regelmäßigen Abständen u.a.:

  • Fußgängerzone Innenstadt
  • Rathaus – Neumarkt – Fußgängerzone
  • Homberger Straße (Bahnhof – Neuer Wall)
  • Lintforter Straße

Barrierefreiheit

Barrierefreie Gestaltung heißt:

 

  • Anpassung der Infrastruktur an die Bedürfnisse von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung
  • Gleichzeitig verbessert sich die Fußgängerqualität auch für alle anderen Gruppen.

Barrierefreie Gestaltung hat in Moers lange Tradition und wird auch zukünftig konsequent fortgesetzt. Sie ist vor allem in der Innenstadt, in den Stadtteilzentren und im direkten Zugang zu öffentlichen und zielgruppenspezifischen Einrichtungen vorzusehen.

Neuer Standard bei Querungshilfen zur Vermeidung von Nutzungskonflikten:

  • Nullabsenkung für Rollstuhlfahrer
  • Blindenleitsystem mit 3 cm-Tastkante