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Bundestagswahl

Bei der Bundestagswahl werden die Mitglieder des deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Der Bundestag ist somit die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland.

Wahlperiode / Nächster Wahltermin:

Die Bundestagswahlen finden alle 4 Jahre statt. Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss. 

Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogenen Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung des Bundespräsidenten stattfinden. Voraussetzung für diesen Termin ist eine gescheiterte Vertrauensfrage des Bundeskanzlers.

Nach derzeitigem Stand findet die vorgezogene Bundestagswahl voraussichtlich am 23. Februar 2025 statt. 

Wer darf wählen?

Wenn Sie bei der Bundestagswahl wählen möchten, dann müssen folgende Punkte zum Wahltag auf Sie zutreffen:

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit,
  • sind 18 Jahre oder älter und
  • haben seit mindestens 3 Monaten Ihren Wohnsitz oder sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland

und

  • sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. Vom Wahlrecht oder der Wählbarkeit (das heißt dem Recht gewählt zu werden) ausgeschlossene Personen, dürfen aufgrund einer richterlichen Entscheidung in Strafsachen (Gerichtsurteil nach dem Strafgesetzbuch) nicht mehr wählen oder gewählt werden.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Treffen die oben genannten Punkte auf Sie zu, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.

Mehr Infos dazu erhalten Sie auf der Homepage des Bundeswahlleiters.

Wer darf gewählt werden?

Jeder/Jede Deutsche ab 18 Jahren kann sich zur Wahl als Bundestagsabgeordneter/Bundestagsabgeordnete stellen.

Nicht wählbar ist, wer am Wahltag

  • vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder
  • infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Wahlgebietseinteilung

Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Stadt Moers gehört zu dem Wahlkreis 113 Krefeld II – Wesel II.

Zur Bundestagswahl 2025 sind es 72 Wahlbezirke. Zur Stimmabgabe gibt es in jedem Wahlbezirk ein Wahllokal.

Wahlsystem / Stimmabgabe

Jeder Wähler / Jede Wählerin hat 2 Stimmen.

Was wird gewählt?

Erststimme

Mit der ersten Stimme wählen Sie die Direktkandidatin / den Direktkandidaten aus Ihrem Wahlkreis. Wer die meisten Erststimmen bekommt, zieht als Abgeordneter / Abgeordnete in den Bundestag ein. Alle anderen Kandidatinnen und Kandidaten gehen leer aus. Auf diesem Wege gelangen insgesamt 299 Abgeordnete, einer / eine für jeden Wahlkreis, in den Bundestag. Sie stellen damit ungefähr die Hälfte aller Abgeordneten im Bundestag. Durch diese Erststimme wird sichergestellt, dass alle Regionen in Deutschland auch im Bundestag in Berlin vertreten sind.

Zweitstimme

Mit der zweiten Stimme wählen Sie keine Person, sondern die „Landesliste“ einer Partei. Auf dieser Liste stehen die Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Partei für das Bundesland nach Berlin in den Bundestag schicken möchte.

Nach der Zahl der Zweitstimmen errechnet sich die Zahl der Sitze für die Parteien. Je mehr Zweitstimmen eine Partei bekommt, desto mehr Personen von der Liste dieser Partei dürfen in den Bundestag.

Anders als bisher (neues Wahlrecht seit Juni 2023) ist nunmehr jedoch das Ergebnis der Zweitstimmen allein maßgeblich für die proportionale Zusammensetzung des Bundestages. Überhang- und Ausgleichsmandate, die nach dem früheren Wahlrecht noch in einem späteren Schritt hinzugerechnet wurden, entstehen aufgrund nunmehr vorgeschriebenen Zweitstimmendeckung für die Wahlkreisgewinnerinnen und Wahlkreisgewinner nicht mehr.
 

Wahlhelfer/Wahlhelferin

Demokratie live erleben – Als Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer ist es möglich, Demokratie praktisch zu erfahren. 

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind für die Durchführung von Wahlen unverzichtbar. Für den Wahltag wird eine Vielzahl an Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht, die einen spannenden und abwechslungsreichen Wahltag in einem Urnen- oder Briefwahlbezirk erleben möchten.

Die Wahlhelfenden werden aktiv durch die Fachgruppe Wahlen unterstützt und erhalten im Vorfeld Einweisungen und Schulungen für einen reibungslosen Ablauf. Außerdem steht die Fachgruppe Wahlen darüber hinaus am Wahltag für Fragen zur Verfügung.

Haben Sie Interesse an einer Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer? 

Mehr Informationen und das online-Bewerbungsformular.

Eine konkrete Einteilung der Wahlhelfenden wird voraussichtlich in den kommenden Wochen vorgenommen. 

Kontakt

  • Frau Broda, E-Mail, Telefon: 0 28 41 / 201-103
  • Herr Strajhar, E-Mail, Telefon: 0 28 41 / 201-948

Telefax: 0 28 41 / 201-1 61 02
Fachdienst 4.2 - Bürgerservice und Wahlen
Fachgruppe 4.2.2 - Wahlen
Rathaus Moers
Raum U.092
Rathausplatz 1
47441 Moers
E-Mail 

Wählerverzeichnis
  • Frau Engeln, E-Mail, Telefon: 0 28 41 / 201-659

Telefax: 0 28 41 / 201-1 61 02
Fachdienst 4.2 - Bürgerservice und Wahlen
Fachgruppe 4.2.2 -  Wahlen
Raum U.090
Rathausplatz 1
47441 Moers