Wenn Sie bei der Bundestagswahl wählen möchten, dann müssen folgende Punkte zum Wahltag auf Sie zutreffen:
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit,
- sind 18 Jahre oder älter und
- haben seit mindestens 3 Monaten Ihren Wohnsitz oder sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
und
- sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. Vom Wahlrecht oder der Wählbarkeit (das heißt dem Recht gewählt zu werden) ausgeschlossene Personen, dürfen aufgrund einer richterlichen Entscheidung in Strafsachen (Gerichtsurteil nach dem Strafgesetzbuch) nicht mehr wählen oder gewählt werden.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Treffen die oben genannten Punkte auf Sie zu, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Mehr Infos dazu erhalten Sie auf der Homepage des Bundeswahlleiters.
Wer darf gewählt werden?
Jeder/Jede Deutsche ab 18 Jahren kann sich zur Wahl als Bundestagsabgeordneter/Bundestagsabgeordnete stellen.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag
- vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder
- infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wahlgebietseinteilung
Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Stadt Moers gehört zu dem Wahlkreis 113 Krefeld II – Wesel II.
Zur Bundestagswahl 2025 sind es 72 Wahlbezirke. Zur Stimmabgabe gibt es in jedem Wahlbezirk ein Wahllokal.