Am 1. September 2011 wurde der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Hierzu wurden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet.
Mit Einführung des elektronischen Aufenthaltstitel wurden
- der bisherige Aufenthaltstitel (Klebeetikett),
- die Aufenthaltskarte,
- die Daueraufenthaltskarte und
- der Ausweisersatz
in Papierform abgelöst.
Der elektronische Aufenthaltstitel ist ein eigenständiges Dokument im Kreditkartenformat. Er besitzt einen kontaktlosen Chip im Karteninneren, auf dem die biometrischen Merkmale (Lichtbild und 2 Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen (Auflagen) und die persönlichen Daten gespeichert sind. Zusätzlich enthält der Chip die Möglichkeit einen elektronischen Identitätsnachweis sowie eine qualifizierte elektronische Signatur zu nutzen.
Abgesehen vom Visum werden Aufenthaltstitel seit dem 1. September 2011 also nicht mehr in den Pass eingeklebt.
Aufenthaltstitel, die als Klebeetikett ausgestellt wurden, bleiben bis zu Ihrem Ablauf gültig. Ein vorzeitiger Umtausch in einen elektronischen Aufenthaltstitel kommt deshalb nicht in Betracht.
Wichtige Informationen für die Kunden der Ausländerbehörde Moers:
- Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzdokumenten behalten bis längstens 30.04.2021 ihre Gültigkeit.
- Durch die erweiterten Funktionalitäten des elektronischen Aufenthaltstitels und die damit einhergehenden Informationspflichten ist mit längeren Bedien- und Wartezeiten bei Ihrer Vorsprache in der Ausländerbehörde zu rechnen.
- Auf Grund der Beschaffenheit und der neuen Funktionalitäten des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt die Produktion der Aufenthaltstitel zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin. Sie werden von dort per Brief benachrichtigt, sich wegen der Aushändigung mit der Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen.
- Sie können auch eine andere Person zur Entgegennahme des elektronischen Aufenthaltstitels bevollmächtigen. Dies ist jedoch nur mit folgendem Formular möglich. Andere Bevollmächtigungen werden nicht anerkannt.
Formular: Vollmacht zur Entgegennahme des elektronischen Aufenthalttitels (PDF, 300 kB)
- Die Produktion der Aufenthaltstitel nimmt einige Wochen in Anspruch:
Leistung | Bearbeitungszeit |
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Erteilung/ Verlängerung Aufenthaltserlaubnis bei | |
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6 bis 12 Wochen (wegen zusätzlicher Beteiligung verschiedener Behörden) |
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6 bis 12 Wochen (wegen zusätzlicher Beteiligung verschiedener Behörden) |
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6 bis 12 Wochen (wegen zusätzlicher Beteiligung verschiedener Behörden) |
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6 bis 12 Wochen (wegen zusätzlicher Beteiligung verschiedener Behörden) |
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6 bis 8 Wochen (wegen zusätzlicher Beteiligung verschiedener Behörden) |
Erteilung / Verlängerung Aufenthaltserlaubnis im Übrigen | 4 bis 6 Wochen |
Erteilung Niederlassungserlaubnis/ Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG | 6 bis 12 Wochen |
Neuausstellung eines Aufenthaltstitels wegen Ablaufs der Gültigkeitsdauer des bisherigen Pass- oder Passsersatzpapiers oder wegen Verlusts | bis 4 Wochen |
Aufgrund der ausgeweiteten Nutzungsmöglichkeiten werden sich die Gebühren im Regelfall voraussichtlich wie folgt ändern:
Leistung | Gebühr |
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Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr | 100 Euro |
Erteilung eines Aufenthaltserlaubnis mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr | 110 Euro |
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Geltungsdauer von bis zu 3 Monaten | 65 Euro |
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Geltungsdauer von mehr als 3 Monaten | 80 Euro |
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis | 135 Euro |
Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG | 135 Euro |
Neuausstellung eines Aufenthaltstitels wegen Ablaufs der Gültigkeitsdauer des bisherigen Pass- oder Passsersatzpapiers oder wegen Verlusts | 60 Euro |
Bescheinigung des Daueraufenthalts | 8 Euro (keine Änderung) |
Aufenthaltskarte ab dem 24. Lebensjahr | 28,80 Euro |
Aufenthaltskarte vor Vollendung des 24. Lebensjahres | 22,80 Euro |
Daueraufenthaltskarte ab dem 24. Lebensjahr | 28,80 Euro |
Daueraufenthaltskarte vor Vollendung des 24. Lebensjahres | 22,80 Euro |
Weitere Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel: