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Elektronischer Aufenthaltstitel

Am 1. September 2011 wurde der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Hierzu wurden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet.

Mit Einführung des elektronischen Aufenthaltstitel wurden

in Papierform abgelöst.

Der elektronische Aufenthaltstitel ist ein eigenständiges Dokument im Kreditkartenformat. Er besitzt einen kontaktlosen Chip im Karteninneren, auf dem die biometrischen Merkmale (Lichtbild und 2 Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen (Auflagen) und die persönlichen Daten gespeichert sind. Zusätzlich enthält der Chip die Möglichkeit einen elektronischen Identitätsnachweis sowie eine qualifizierte elektronische Signatur zu nutzen.

Abgesehen vom Visum werden Aufenthaltstitel seit dem 1. September 2011 also nicht mehr in den Pass eingeklebt.

Aufenthaltstitel, die als Klebeetikett ausgestellt wurden, bleiben bis zu Ihrem Ablauf gültig. Ein vorzeitiger Umtausch in einen elektronischen Aufenthaltstitel kommt deshalb nicht in Betracht.

Wichtige Informationen für die Kunden der Ausländerbehörde Moers:

  • Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzdokumenten behalten bis längstens 30.04.2021 ihre Gültigkeit.
  • Durch die erweiterten Funktionalitäten des elektronischen Aufenthaltstitels und die damit einhergehenden Informationspflichten ist mit längeren Bedien- und Wartezeiten bei Ihrer Vorsprache in der Ausländerbehörde zu rechnen. 
  • Auf Grund der Beschaffenheit und der neuen Funktionalitäten des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt die Produktion der Aufenthaltstitel zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin. Sie werden von dort per Brief benachrichtigt, sich wegen der Aushändigung mit der Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen.
  • Sie können auch eine andere Person zur Entgegennahme des elektronischen Aufenthaltstitels bevollmächtigen. Dies ist jedoch nur mit folgendem Formular möglich. Andere Bevollmächtigungen werden nicht anerkannt.

Formular: Vollmacht zur Entgegennahme des elektronischen Aufenthalttitels (PDF, 300 kB)

  • Die Produktion der Aufenthaltstitel nimmt einige Wochen in Anspruch:
Leistung Bearbeitungszeit
Erteilung/ Verlängerung Aufenthaltserlaubnis bei  
  • Staatsangehörigen der folgenden Herkunftsländer: Afghanistan, Ägypten, Algerien, Bahrein, Indonesien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Katar, Kolumbien, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Nordkorea, Oman, Pakistan, Philippinen, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Surinam, Syrien, Tunesien, Vereinigte Arabische Emirate
6 bis 12 Wochen
(wegen zusätzlicher Beteiligung verschiedener Behörden)
  • Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit und Reisedokumenten aus einem der o g. Staaten
6 bis 12 Wochen
(wegen zusätzlicher Beteiligung verschiedener Behörden)
  • Inhabern von Reisedokumenten der palästinensischen Autonomiebehörde
6 bis 12 Wochen
(wegen zusätzlicher Beteiligung verschiedener Behörden)
  • Staatenlosen
6 bis 12 Wochen
(wegen zusätzlicher Beteiligung verschiedener Behörden)
  • Aufenthaltserlaubnissen zum Zwecke der Erwerbstätigkeit (z.B. bei Spezialitätenköchen)
6 bis 8 Wochen
(wegen zusätzlicher Beteiligung verschiedener Behörden)
Erteilung / Verlängerung Aufenthaltserlaubnis im Übrigen 4 bis 6 Wochen
Erteilung Niederlassungserlaubnis/ Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG 6 bis 12 Wochen
Neuausstellung eines Aufenthaltstitels wegen Ablaufs der Gültigkeitsdauer des bisherigen Pass- oder Passsersatzpapiers oder wegen Verlusts bis 4 Wochen

Aufgrund der ausgeweiteten Nutzungsmöglichkeiten werden sich die Gebühren im Regelfall voraussichtlich wie folgt ändern:

Leistung Gebühr
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr 100 Euro
Erteilung eines Aufenthaltserlaubnis mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr 110 Euro
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Geltungsdauer von bis zu 3 Monaten 65 Euro
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Geltungsdauer von mehr als 3 Monaten 80 Euro
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis 135 Euro
Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG 135 Euro
Neuausstellung eines Aufenthaltstitels wegen Ablaufs der Gültigkeitsdauer des bisherigen Pass- oder Passsersatzpapiers oder wegen Verlusts 60 Euro
Bescheinigung des Daueraufenthalts 8 Euro (keine Änderung)
Aufenthaltskarte ab dem 24. Lebensjahr 28,80 Euro
Aufenthaltskarte vor Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 Euro
Daueraufenthaltskarte ab dem 24. Lebensjahr 28,80 Euro
Daueraufenthaltskarte vor Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 Euro

Weitere Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Zuständigkeit

Mühlenstraße 9-11
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201 - 661
E-Mail:T.Flach@Moers.de
Mühlenstraße 9-11
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-662
E-Mail:S.Gores@Moers.de
Mühlenstraße 9-11
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-658
E-Mail:C.Ohle@Moers.de
Mühlenstraße 9-11
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201 - 915
E-Mail:L.Kamps@Moers.de
Mühlenstraße 9-11
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-704
E-Mail:Gabriele.Balke@Moers.de
Mühlenstraße 9-11
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-631
E-Mail:H-G.Pecher@Moers.de
Mühlenstraße 9-11
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-657
E-Mail:L.Steinhauer@Moers.de
Mühlenstraße 9-11
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-642
E-Mail:C.Mueller@Moers.de