Staatsangehörige der Europäischen Union sowie ihre Familienangehörigen genießen grundsätzlich Freizügigkeit und sind somit von der Aufenthaltstitelpflicht befreit. Sie haben kraft Gesetzes ein Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet und dürfen einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Das Recht, sich im Bundesgebiet aufhalten und arbeiten zu dürfen, wird mit folgenden Dokumenten nachgewiesen:
- Bescheinigung des Daueraufenthalts
- Aufenthaltskarte
- Daueraufenthaltskarte
Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte
Familienangehörige freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger erhalten eine Aufenthaltskarte als amtliche Bestätigung über das Bestehen ihres Aufenthaltsrechts. Nach 5jährigem Aufenthalt gelangen auch sie zu einem Daueraufenthaltsrecht, das mit der Daueraufenthaltskarte belegt wird.
Folgende Staaten gehören der Europäischen Union an:
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern
Arbeitnehmerfreizügigkeit
Auch die Mitgliedsstaaten
- Tschechien,
- Estland,
- Lettland,
- Litauen,
- Ungarn,
- Polen,
- Slowenien,
- Slowakei,
- Bulgarien,
- Rumänien und
- Kroatien
genießen inzwischen die volle Freizügigkeit. Staatsangehörige dieser Staaten benötigen daher keine Arbeitsgenehmigung-EU mehr.
Hinweis für Angehörige der Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz
Die Bestimmungen zur Freizügigkeit der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen gelten für Angehörige der Staaten
- Island,
- Liechtenstein,
- Norwegen und
- Schweiz
sowie ihre Familienangehörigen entsprechend.
Gebühren
Leistung | Gebühr |
---|---|
Freizügigkeitsbescheinigung | gebührenfrei |
Bescheinigung des Daueraufenthalts | 8 Euro |
Aufenthaltskarte ab dem 24. Lebensjahr | 28,80 Euro |
Aufenthaltskarte vor Vollendung des 24. Lebensjahres | 22,80 Euro |
Daueraufenthaltskarte ab dem 24. Lebensjahr | 28,80 Euro |
Daueraufenthaltskarte vor Vollendung des 24 Lebensjahres | 22,80 Euro |
Ausstellen einer Fiktionsbescheinigung | 13 Euro |