In der Regel bedürfen ausländische Staatsangehörige, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind, für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels.
Die Aufenthaltstitel werden erteilt als
Während Visa von den Auslandsvertretungen ausgestellt werden, sind für die Erteilung bzw. Verlängerung der übrigen Aufenthaltstitel in der Regel die Ausländerbehörden zuständig, in deren Bereich die ausländischen Staatsangehörigen wohnen.