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Aufenthaltstitel

In der Regel bedürfen ausländische Staatsangehörige, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind, für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels.

Die Aufenthaltstitel werden erteilt als

Während Visa von den Auslandsvertretungen ausgestellt werden, sind für die Erteilung bzw. Verlängerung der übrigen Aufenthaltstitel in der Regel die Ausländerbehörden zuständig, in deren Bereich die ausländischen Staatsangehörigen wohnen.

Keine Aufenthaltstitel sind

Zuständigkeit

Mühlenstraße 9-11
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201 - 661
E-Mail:T.Flach@Moers.de
Mühlenstraße 9-11
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-662
E-Mail:S.Gores@Moers.de
Mühlenstraße 9-11
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-658
E-Mail:C.Ohle@Moers.de
Mühlenstraße 9-11
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201 - 915
E-Mail:L.Kamps@Moers.de
Mühlenstraße 9-11
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-704
E-Mail:Gabriele.Balke@Moers.de
Mühlenstraße 9-11
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-631
E-Mail:H-G.Pecher@Moers.de
Mühlenstraße 9-11
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-657
E-Mail:L.Steinhauer@Moers.de
Mühlenstraße 9-11
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-642
E-Mail:C.Mueller@Moers.de