Im Gegensatz zum Visum und zur Aufenthaltserlaubnis handelt es sich bei der Niederlassungserlaubnis um einen unbefristeten Aufenthaltstitel, den Ausländer beantragen können, die bereits mehrere Jahre eine befristete Aufenthaltserlaubnis besitzen und ihren Aufenthalt im Bundesgebiet verfestigen möchten.
Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit jeglicher Art.
Seit dem 1. September 2011 werden Niederlassungserlaubnisse nicht mehr als Klebeetiketten in den Pass eingeklebt, sondern als elektronische Aufenthaltstitel im Kreditkartenformat ausgestellt.
Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis gelten grundsätzlich folgende Voraussetzungen:
- Besitz der Aufenthaltserlaubnis seit 3, 5 oder 7 Jahren (je nach Zweck des Aufenthaltes).
- Gesicherter Lebensunterhalt (d.h. eigenes Einkommen ohne zusätzlich noch öffentlicher Mittel zu bedürfen); bei Ehegatten genügt es, wenn der Lebensunterhalt durch einen Ehegatten gesichert ist.
- Ausreichender Wohnraum
- 60 Monate Rentenversicherungszeit. Bei Ehegatten genügt es, wenn die Rentenversicherungszeit durch einen Ehegatten erfüllt ist. Bei Jugendlichen genügt es, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt.
- Strafrechtliche Verurteilungen (auch zu Geldstrafen) können der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis entgegenstehen.
- Erlaubte Arbeitsaufnahme bei Arbeitnehmern (bei Ehegatten genügt es, wenn ein Ehegatte die Erlaubnis besitzt).
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Die ausreichenden Sprachkenntnisse und die Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung können Sie in den Integrationskursen erwerben (ggf. reicht der Nachweis über einen im Bundesgebiet erworbenen Schulabschluss bzw. den Abschluss einer Berufsausbildung).
- In Einzelfällen können erleichterte Voraussetzungen vorliegen (z.B. bei Personen die bereits vor dem 01.01.2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis waren oder einzelne Voraussetzungen wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllen können).
Orientierungskurse zur Erlangung der Grundkenntnisse der Rechts und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet werden u.a. bei der hiesigen vhs oder bei dem Caritas Verband Moers-Xanten e.V. angeboten. Die dort vermittelten Inhalte bilden auch die Grundlage für einen späteren Einbürgerungstest.
Gebührenrahmen
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis im Regelfall: 113 €
Neuausstellung wegen Ablaufs der Gültigkeitsdauer des bisherigen Passes oder Passersatzpapiers oder wegen Verlusts: 67 €
Zahlungsziel:
Minderjährige zahlen grundsätzlich die Hälfte der Gebühren.
Es können Gebühren anfallen