Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der zu einem längerfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt (in der Regel für mehr als 3 Monate).
Aufenthaltserlaubnisse werden hauptsächlich zu folgenden Zwecken erteilt und gegebenenfalls verlängert:
- Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung
- Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- Aufenthalt aus familiären Gründen
Aufenthaltserlaubnisse können je nach Aufenthaltszweck mit Bedingungen erteilt werden und, auch nachträglich, mit Auflagen, insbesondere einer räumlichen Beschränkung verbunden werden.
Gebühren:In der Regel erfolgt nachstehende Gebührenerhebung:
Leistung | Gebühr |
---|---|
Erteilung mit einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr | 100 Euro |
Erteilung mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr | 100 Euro |
Verlängerung mit einer Geltungsdauer von bis zu 3 Monaten | 96 Euro |
Verlängerung mit einer Geltungsdauer von mehr als 3 Monaten | 93 Euro |
Neuausstellung wegen Ablaufs der Gültigkeitsdauer des bisherigen Passes oder Passersatzpapiers oder wegen Verlusts | 67 Euro |
Minderjährige zahlen die Hälfte der Gebühren.