Einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, ist zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet. Hierüber erhält er eine Bescheinigung, die sogenannte Aufenthaltsgestattung. Aufenthaltsgestattungen enthalten räumliche Beschränkungen und gegebenenfalls weitere Nebenbestimmungen.
Nach Zuweisung der Asylbewerber in den Bereich der Ausländerbehörde der Stadt Moers, ist diese für die Verlängerung der Aufenthaltsgestattung zuständig.
Gebühren:Die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltsgestattung erfolgt gebührenfrei.