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Asylangelegenheiten

Für die Durchführung von Asylverfahren ist das Bundesamt für Migrationen und Flüchtlinge zuständig.

Nach Zuweisung eines Asylbegehrenden nach Moers übernimmt die Stadt Moers folgende Aufgaben: 

Ausländerbehörde:
  • Umsetzung der Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, 
  • Ersterteilung sowie Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen
  • Hilfestellung bei der Passbeschaffung bzw. Passersatzbeschaffung
  • Unterstützung bei freiwilliger Ausreiseabsicht
  • Erteilung eines Aufenthaltstitels oder Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach Beendigung des Asylverfahrens

Allgemeine Informationen zum Asylverfahren in der Bundesrepublik finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Zuständigkeit

Mühlenstraße 9-11
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-704
E-Mail:Gabriele.Balke@Moers.de
Mühlenstraße 9-11
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-631
E-Mail:H-G.Pecher@Moers.de
Mühlenstraße 9-11
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-657
E-Mail:L.Steinhauer@Moers.de
Mühlenstraße 9-11
47441 Moers
Telefon:0 28 41 / 201-627
E-Mail:T.Alex@Moers.de