Für die Durchführung von Asylverfahren ist das Bundesamt für Migrationen und Flüchtlinge zuständig.
Nach Zuweisung eines Asylbegehrenden nach Moers übernimmt die Stadt Moers folgende Aufgaben:
Ausländerbehörde:
- Umsetzung der Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge,
- Ersterteilung sowie Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen
- Hilfestellung bei der Passbeschaffung bzw. Passersatzbeschaffung
- Unterstützung bei freiwilliger Ausreiseabsicht
- Erteilung eines Aufenthaltstitels oder Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach Beendigung des Asylverfahrens
Allgemeine Informationen zum Asylverfahren in der Bundesrepublik finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.