Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Während die Niederlassungserlaubnis einen unbefristeten Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglicht, erwerben Ausländer mit einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG das Recht, sich unbefristet in der gesamten Europäischen Union aufzuhalten. Sie dürfen also unter bestimmten Voraussetzungen ihren Wohnsitz in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nehmen.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit jeglicher Art.
Gebührenrahmen
Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG: 109 €
Neuausstellung wegen Ablaufs der Gültigkeitsdauer des bisherigen Passes oder Passersatzpapiers oder wegen Verlusts: 67 €