Kontakt:
Technische Informationsstelle
Rathausplatz 1
Zimmer E.025
47441 Moers 1
Telefon: 0 28 41 / 201-777
E-Mail
Wer kann eine Parkerleichterungskarte für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beantragen?
Folgende Personengruppen können die Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beim Fachbereich 8 - Vermessung, Straßen und Verkehr der Stadt Moers beantragen:
- schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „G“ (erhebliche Gehbehinderung) und „B“ (ständige Begleitung notwendig) und einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
- schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „G“ und „B“ und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
- schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn und Colitis ulcerosa (beides chronisch-entzündliche Darmerkrankungen) erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt
- schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigsten 70 vorliegt
- schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie (Fehlen einer oder mehrerer Gliedmaßen) oder Phokomelie (Fehlbildung der Gliedmaßen) oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen.
Wie ist die Parkerleichterungskarte zu beantragen?
Sie rufen zu den telefonischen Sprechzeiten an. Wir klären dann gemeinsam, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Nach Absprache denken Sie bitte daran, den gültigen Schwerbehindertenausweis, den Feststellungsbescheid des Kreises Wesel über die Erkrankung bzw. Aussagekräftiges ärztliches Gutachten mitzubringen. Wir nehmen dann Ihre Daten auf. Die Ausstellung der Parkerleichterungskarte ist gebührenfrei.
Wo beantrage ich eine Parkerleichterungskarte?
Fachbereich 8 - Vermessung, Straßen und Verkehr / TIS
Zimmer E.025
Rathaus Moers
Rathausplatz 1
47441 Moers
Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
- Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr
Wie verlängere ich eine Parkerleichterungskarte?
Sie rufen zu den telefonischen Sprechzeiten an. Nach einer Absprache kommen mit dem gültigen Schwerbehindertenausweis sowie mit dem aktuellen Feststellungsbescheid des Kreises Wesel über die Erkrankung bzw. einem aktuellen aussagekräftigen ärztlichen Gutachtens vorbei oder vereinbaren einen Termin mit uns.
Welche Vergünstigungen bietet die Parkerleichterungskarte für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen?
Die Vergünstigungen sind für den Genehmigungsnehmer bzw. Genehmigungsnehmerin, dass mit einem Kraftfahrzeug
- an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot (Zeichen 286 StVO) angeordnet ist, und im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290 StVO), bis zu 3 Stunden geparkt werden kann,
- im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290 StVO), in dem durch Zusatzschild das Parken zugelassen ist, die zugelassene Parkdauer überschritten werden kann,
- an Stellen, die durch Zeichen »Parkplatz« (Zeichen 314 StVO) oder »Parken auf Gehwegen« (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus geparkt werden kann,
- in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit geparkt werden kann,
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten geparkt werden kann, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,
- gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben geparkt werden kann,
- auf Parkplätzen für Anwohner und Anwohnerinnen bis zu 3 Stunden geparkt werden kann,
- in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, geparkt werden kann,
sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.